Ganz wichtiger Etappensieg gegen Patentierung von Pflanzen und Tieren

Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung können in Europa vollständig verboten werden. Das geht aus einem Urteil der Großen Beschwerdekammer, dem höchsten rechtlichen Gremium des Europäischen Patentamtes (EPA) in München, hervor. Die Kammer entschied, dass Pflanzen und Tiere aus ‚im Wesentlichen biologischen‘ Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschat (AbL) begrüßt die Entscheidung. „Was für eine erfreuliche Entscheidung und was für ein wichtiger Etappensieg für Bäuerinnen und Bauern, Gärtner*innen, Züchter*innen und Verbraucher*innen. Seit 28 Jahren kämpfen wir gemeinsam gegen Patente auf Leben und der vielfache Protest gegen die unsägliche Patentierungspraxis des Europäischen Patentamtes in München zeigt endlich Wirkung. Wir stehen gerade auch in der Landwirtschaft vor großen Herausforderungen, um zum Beispiel auf die Klimaveränderungen reagieren zu können. Dazu brauchen wir eine große Vielfalt von Pflanzen und Tieren und den freien Zugang zu genetischen Ressourcen. Diese dürfen nicht in den Händen weniger multinationaler Konzerne liegen, sondern gehören in die Bearbeitung von vielen Bäuerinnen und Bauern und Züchtern weltweit. Wir wissen aber, dass hunderte von Patentanträgen auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere beim Europäischen Patentamt vorliegen“, erklärt AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen mit Verweis auf einen von der Organisation Keine Patente auf Saatgut! herausgegebenen Bericht über Patentanträge auf herkömmlich (konventionell) gezüchtete Pflanzen und Tiere, die in den Jahren 2018 und 2019 eingereicht wurden und zur Entscheidung anstehen. „Wir wissen aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, dass Konzerne wie Bayer, DowDuPont und Syngenta das Feld nicht kampflos räumen, sondern versuchen werden, diesen Beschluss der Obersten Beschwerdekammer auszuhebeln. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, bestehende Schlupflöcher zu schließen. Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind keine „technischen Erfindungen“ – so wie die Konzerne gerne behaupten“, so Janßen. Zuversichtlich stimmt ihn dabei ein am Dienstag dieser Woche erfolgtes Gespräch zwischen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der AbL und Keine Patente auf Saatgut!. „Die Bundesjustizministerin hat zugesagt, dass bei positivem Ausgang der Münchener Entscheidung sie sich dafür stark machen will, dass das Verbot der Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere endlich umgesetzt wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft diese Entscheidung wasserdicht zu machen“, benennt Janßen die erforderlichen nächsten Schritte. Auch Keine Patente auf Saatgut!, deren Mitglied neben der AbL unter anderem auch der BUND und der Verein ARCHE NOAH ist, begrüßt die Entscheidung und fordert weitere politische Entscheidungen. „Seit mehr als zehn Jahren kämpfen wir gegen Patente wie z.B. auf Brokkoli und Tomaten, Paprika, Melonen und Getreide. Stellvertretend für große Teile der europäischen Öffentlichkeit, der Gärtnereien, der Landwirtschaft und der VerbraucherInnen begrüßen wir dieses Urteil. Unsere Kenntnisse über Züchtungsverfahren wurden über Jahrhunderte von Landwirtschaft und Züchtung entwickelt, nicht aber von der Industrie erfunden. Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere müssen auch in Zukunft für die weitere Züchtung verfügbar sein“, fordert Martha Mertens vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. „Das aktuelle Urteil kann dazu beitragen, ein Jahrzehnt voller rechtlicher Absurditäten und chaotischer Entscheidungen am EPA zu beenden. Es gibt aber immer noch ein großes Risiko, dass große Konzerne wie Bayer, ehemals Monsanto, das Patentrecht dazu missbrauchen, um die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten”, sagt Katherine Dolan vom Verein ARCHE NOAH. „Das Problem ist noch nicht gelöst. Weitere politische Entscheidungen sind notwendig, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen.“ Tatsächlich gibt es nach Ansicht von Keine Patente auf Saatgut! nach wie vor Gründe, besorgt zu sein. Wie der aktuelle Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zeige, müssen die Unterschiede zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung klar definiert werden, um die bestehenden Verbote wirksam zu machen. Ansonsten können ‚technische Garnierungen‘ wie die Beschreibung von zufälligen Mutationen dazu missbraucht werden, um Pflanzen und Tiere als ‚Erfindungen‘ zu beanspruchen. Es gibt bereits mehrere Beispiele für entsprechende Patenterteilungen, die Gerste und Bier, Melonen oder Salat betreffen. „Gentechnik ist grundlegend verschieden von den Methoden der konventionellen Züchtung“, erklärt Christoph Then für Keine Patente auf Saatgut! „Dieser Unterschied muss auch in eindeutigen Regeln und klaren Entscheidung des EPA zum Ausdruck kommen.“ Wie Patentrecherchen zeigen, sind hunderte von Patentanträgen auf konventionelle Züchtung anhängig. Jüngst wurden rund 100 neue Patentanträge identifiziert, in denen Patente auf Basilikum, Paprika, Cassava und Gerste sowie auf Rinder, Schafe und Schweine beansprucht werden. Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als ‚Erfindungen‘ patentiert, können sie ohne Erlaubnis der Patentinhaber nicht für die weitere Züchtung genutzt werden. Dass der Zugang zu biologischer Vielfalt für die Züchtung absolut notwendig ist, wird auch durch Stellungnahmen von Züchtungsunternehmen bestätigt, die im Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zitiert werden. Keine Patente auf Saatgut! will das europäische Netzwerk jetzt ausweiten, um zu erreichen, dass die notwendigen Entscheidungen noch vor Ende des Jahres getroffen werden. Die Koalition, der rund ein Dutzend Europäische Organisationen angehören, fordert, dass bis dahin alle entsprechenden Patentverfahren ausgesetzt bleiben, wie dies der Präsident des EPA 2019 angeordnet hatte. Eine „gute Nachricht für Züchter, Landwirte und Verbraucher“ ist die Entscheidung auch für den grünen Bundestagsabgeordneten Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik. Er sieht damit auch den auf einem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beruhenden einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages von vor acht Jahren bestätigt. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, „sich auf EU-Ebene für eine Konkretisierung und Änderung der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einzusetzen, so dass klargestellt wird, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden“.