'Sweet Wonder', das ist ein extra süßer Zuckermais, der einen noch höheren Zuckergehalt hat als „normalsüßer“ Zuckermais. Zudem wandelt sich bei den extrasüßen Sorten der Zucker noch langsamer in Stärke um, so dass er länger süß und damit länger handelsfähig bleibt. Zuckermais ist in Deutschland eine Nischenkultur und wurde 2019 auf ca. 2.000 Hektar angebaut. Der Markt befindet sich seit einigen Jahren im Aufwind. 'Sweet Wonder' ist eine konventionelle Zuckermaissorte, gezüchtet vom US-amerikanischen Unternehmen Illinois Foundation Seeds, Inc. (IFSI), das sich als Branchenführer bei Süßmais in den USA sieht. Vertrieben wird 'Sweet Wonder' u. a. über den niedersächsischen Händler Agri-Saaten, Landkreis Osnabrück. Dieser handelt Saatgut in Deutschland, aber auch in Europa und Russland. In Ungarn wurden in einer 'Sweet Wonder'-Charge Gentechnik-Verunreinigungen festgestellt und am 20. Mai den deutschen Behörden mitgeteilt. Die betroffene Charge enthält Spuren von Gentechnik-Verunreinigungen, die kleiner als 0,1 % sein sollen. Nachgewiesen wurde eine Resistenz gegen Glyphosat und den Maiswurzelbohrer, sowie eine gegen mehrere Lepidoptera-Arten. Beide Gentechnik-Veränderungen wurden in der EU zwar zum Import zugelassen, haben jedoch keine Anbaugenehmigung. Deshalb gilt Nulltoleranz und das gentechnisch verunreinigte Saatgut muss vernichtet werden. Anfangs hieß es, „lediglich“ 2.000 Körner seien in Baden-Württemberg ausgesät worden. Nach und nach wird nun allerdings das ganze Ausmaß deutlich. Die betroffene 'Sweet Wonder'-Charge wurde auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, NRW, Hessen und Bayern ausgesät. Geliefert wurde sie zudem nach Belgien, Frankreich, Litauen, Polen, Portugal und Spanien. Insgesamt seien laut Händler 100 bis 120 Hektar in Europa betroffen – 13 Millionen Körner. Bei ihren eigenen Untersuchungen durch unabhängige Labore seien die Verunreinigungen nicht aufgefallen, so Agri-Saaten.
Konsequenzen
Der aktuelle Verunreinigungsfall bestätigt einmal mehr: Bei Kulturarten, die ein derart hohes Verunreinigungsrisiko aufweisen, genügt keine stichprobenartige Kontrolle. Stefanie Hundsdorfer von der IG Saatgut betont: „Bei Risikokulturen ist es leider notwendig geworden, dass die Länderbehörden lückenlos alle Saatgutpartien, die auf ihrem Gebiet in Verkehr gebracht werden, auf gentechnisch veränderte Organismen überprüfen.“ Insbesondere müssen importierte Partien erfasst werden, da es in Regionen wie Nord- und Südamerika leicht zu Verunreinigungen kommen kann. Die AbL fordert die betroffenen Bäuerinnen und Bauern sowie Züchter*innen seien für ihre Kosten und den Mehraufwand vollständig vom Verursacher zu entschädigen. Der Weg der Kontamination muss vollständig aufgeklärt und transparent gemacht werden.
Artikel aus der Unabhängigen Bauernstimme (Juli 2020), Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL.
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