AbL zur heutigen Bundesratssitzung: Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern!

Die Minister:innen der Bundesländer müssen Kennzeichnungs-Pflicht, Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit, Koexistenz und Haftung einfordern

Heute wird im Bundesrat über einen Beschluss zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen abgestimmt. Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., kommentiert:

„Wir Bäuer:innen beharren mit der Zivilgesellschaft zusammen darauf, dass wir auch in Zukunft das Recht haben müssen, gentechnikfrei zu erzeugen. Nur so ist die Wahlfreiheit für alle – von der Züchtung bis zum Teller sicherzustellen. Wir haben uns den gentechnikfreien Markt aufgebaut, weil die Verbraucher:innen Wahl¬freiheit haben möchten. Dieser Wettbewerbsvorteil darf nicht zu Gunsten der Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen aufgeben werden. Der aktuelle Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu den neuen Gentechnik-Pflanzen dient allein den Konzerninteressen. Um die Existenz der wertvollen gentechnikfreien Märkte zu sichern, brauchen wir für alle neuen Gentechnik-Pflanzen eine Risikoprüfung und -bewertung sowie ein Zulassungsverfahren. Es braucht strikte Koexistenzregelungen, die Bäuer:innen und alle Akteure der Lebensmittelerzeugung vor Kontaminationen schützen. Die Kosten zur Sicherstellung der Gentechnikfreiheit müssen die Verursacher:innen tragen. Im Schadensfall muss klar der Inverkehrbringer haften. Selbstredend brauchen wir Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Lebensmittelkette, verpflichtende Nachweisverfahren und Referenzmaterial sowie Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit. Auch die zuständigen Minister:innen in den Bundesländern müssen dies sicherstellen und ihre Verantwortung wahrnehmen“.

Kontakt für die Presse:
Annemarie Volling
Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Mobil: 0160-96760146