AbL zur Vorstellung des Koalitionsvertrages in Hessen

Vereinbarung zur Förderung von landwirtschaftlichen Existenzgründungen greift zu kurz

Die Koalitionäre in Hessen haben sich im Bereich der Förderung von landwirtschaftlichen Existenzgründungen lediglich darauf verständigt die Einführung einer Existenzgründungsprämie zu prüfen. Die Stärkung von Maßnahmen zur Betriebsübernahme beziehen sie im Vertrag explizit nur auf die „üblichen familiengeführten Betriebe“. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. greift der Koalitionsvertrag in diesem Punkt deutlich zu kurz und blendet wichtige Entwicklungen aus.

Lena Jacobi aus der Fachgruppe Jugend des AbL Bundesverbandes kommentiert:

„Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der Auszubildenden zur Landwirt:in aktuell erstmals wieder angestiegen. Immer mehr junge Menschen haben Lust auf Landwirtschaft. Viele kommen nicht vom Hof sondern sind Quereinsteiger. Für die Sicherung vieler und vielfältiger Betriebe muss gerade für diese Gruppe ein Förderangebot geschaffen werden. Nur so werden diese jungen Menschen in die Lage versetzt, sich in der Landwirtschaft selbständig machen. Das CDU und SPD diesen Punkt in ihrem Koalitionsvertrag scheinbar ausblenden ist nicht nachvollziehbar.“

Zur vereinbarten Prüfung einer Existenzgründungsprämie ergänzt Jacobi:

„Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit sprechen sich in ihren Positionspapiern zur Weiterentwicklung der GAP nach 2027 für die Umsetzung der Junglandwirt:innenförderung anhand einer nicht flächengebundenen sondern konzeptbasieren Existenzgründungsprämie aus. Hessen sollte diese Entwicklung nicht verschlafen, sondern aktiv anpacken indem es bereits in der laufenden Förderperiode der GAP eine Existenzgründungsprämie umsetzt und damit in der Praxis erprobt.“

Kontakt für die Presse:
Lena Jacobi, Mitglied der AbL-Fachgruppe Jugend
Tel: 0157-32457151
Mail: jacobi@abl-ev.de

 

15.12.2023