Bauernhöfe mitnehmen statt Öl ins Feuer gießen

Längere Übergangsfristen, Förderung und keine Benachteiligung gegenüber Nachbarländer

Die AbL fordert, die neuen Vorschriften für Anbindebetriebe im Tierschutzgesetz müssen praxistauglich und planungssicher sein.

Elisabeth Waizenegger, Mitglied im AbL-Bundesvorstand, sagt:

„Rund ein Viertel der milchviehhaltenden Betriebe in Deutschland wirtschaften in Anbindehaltung. Die meisten Höfe mit diesem Haltungssytem liegen in Süddeutschland und sind deutlich kleiner-strukturiert als der Bundesdurchschnitt. Für die AbL steht außer Frage, dass die ganzjährige Anbindehaltung nicht den Ansprüchen der Tiere entspricht und sie nicht ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben können. Hier ist ein Umbau notwendig. Zu kritisieren ist aber die kurze Frist von fünf Jahren, die aktuell im Entwurf des Tierschutzgesetzes vorgesehen ist. Das ist nicht praxisgerecht. Die AbL fordert eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren. Das deckt sich auch mit der Folgenabschätzung des Thünen-Institutes.“

Die Milchbäuerin aus dem Allgäu sagt weiter:

„Die AbL kritisiert, dass im Vorschlag die Anbindebetriebe mit ganzjährigem Laufhof nach der Übergangsfrist nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn im Sommer auch Weide angeboten wird. Viele Betriebe können infrastrukturell Weide überhaupt nicht leisten und würden durch solch ein Gesetz massiv in ihrer Existenz bedroht. Auch in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz reicht ganzjähriger Laufhof aus. Eine deutlich strengere Definition hierzulande wäre der Bauernschaft nicht vermittelbar. Die AbL fordert, dass Anbindebetriebe mit ganzjährigem Laufhof von dem Verbot ausgenommen werden. Wir brauchen viele Höfe für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass Betriebe nicht gleich auf einen teuren Laufstall umbauen müssen, sondern mit deutlich günstigeren Umbaulösungen auf tiergerechtere Haltungssysteme umstellen können. Die Politik muss die Umbaukosten mit entsprechenden Förderungen begleiten.“

Hintergründe
Thünen-Institut (2018) Folgenabschätzung, Seite 5 und 64

Links:

  • AbL-Stellungnahme zur Anbindehaltung – hier

Kontakt für die Presse:
Elisabeth Waizenegger
AbL-Bundesvorstand
Tel: 08330-1413

29.02.2024