Rechtliche Möglichkeiten JETZT schon nutzen, schadstiftende Wölfe sofort entnehmen!

Pressemitteilung der AbL e.V. zur Veröffentlichung des Positionspapiers Umgang mit dem Wolf

Mit der Attacke eines ganzen Wolfsrudels auf eine durch einen wolfssicheren Zaun geschützte Schafherde mit über 50 getöteten Tieren im Raum Stade hat sich die Wolfsproblematik zum wiederholten Male überdeutlich gezeigt. Die AbL begrüßt ausdrücklich die neue Bereitschaft verantwortlicher Politiker:innen auf Europa-, Bundes- und Landesebene, im Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung die Realitäten anzuerkennen und dem Schutz der Weidetiere Vorrang einzuräumen. Das Eingreifen von Ministerpräsident Weil und der gemeinsame Termin von Weil und Umweltminister Meyer mit der Bundesumweltministerin Lemke waren längst überfällig gewesen, ebenso wie die Initiative von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, Wolfsentnahmen zu erleichtern.

Elisabeth Fresen, AbL-Bundesvorsitzende und Tierhalterin in Niedersachsen, sagt:

„Niedersachsen mit seiner hohen Anzahl an Wolfsrudeln und der (noch) starken Weidehaltung gerade in den Küstenregionen entwickelt sich zum weiteren Hotspot von Wolfsübergriffen. Deshalb veröffentlicht die AbL heute ihr neues Positionspapier zum Umgang mit dem Wolf. Endlich reden die Verantwortlichen der verschiedenen Ebenen miteinander. Dabei beobachten wir allerdings immer noch ein Wegducken der Verantwortlichen. Es darf nicht beim Reden bleiben. Vertröstungen und Ankündigungen sind den Weidetierhalter:innen nicht länger zuzumuten. Die verantwortlichen Umweltministerien der Länder müssen ihre zögerliche Haltung aufgeben, die Möglichkeiten des vorhandenen Rechtsrahmens ausschöpfen und die Entnahme von solchen Wölfen umgehend einleiten, welche die etablierten Mindestschutzstandards überwunden und Nutztiere geschädigt haben.“

Ottmar Ilchmann, AbL Niedersachsen, sagt weiter:

„Die Identifizierung der für Nutztierrisse verantwortlichen Tiere ist mit großen Schwierigkeiten behaftet. Daher müssen die Möglichkeiten, die das Bundesnaturschutzgesetz in § 45a Abs.2 bereits vorsieht, konsequent umgesetzt werden. In einem klar definierten Raum ist es somit schon jetzt zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen bis das übergriffige Tier entnommen ist. Gleichzeitig muss auch für Rinder der für die Halter:innen zumutbare Herdenschutz in Bezug auf die Einzäunung definiert werden. Baden-Württemberg ist bereits mit sinnvollen und praxistauglichen Vorgaben vorangegangen. Festgelegt ist darin auch eine ge­naue Schwelle für Rinder-Risse, ab der ein sogenannter „schadstiftender Wolf“ entnommen wird. Dem müssten sich die  Landesregierungen, besser noch der Bund, umgehend anschließen – und der Weidehaltung insgesamt eine Perspektive geben.“

 Elisabeth Fresen führt weiter aus:

„Endlich ist die Diskussion um ein realistisches Wolfsmanagement auch in Brüssel angekommen. Dies darf aber keinesfalls dazu führen, dass bis zum Abschluss dieser Diskussion die Bundesländer die Hände in den Schoß legen. Wer als Landeschef:in im eigenen Bundesland die Weidehaltung erhalten will, setzt umgehend die bestehenden Möglichkeiten zur Entnahme um.“

Kontakt:
Elisabeth Fresen
AbL-Bundesvorsitzende
Mobil: 0176-61424621

Ottmar Ilchmann
AbL-Niedersachsen
Mobil: 0176-45000760