Akteure aus Industrie und Forschung fordern eine weitgehende Deregulierung der ‚Neuen Gentechnik‘. Die Folge wären nicht mehr rückverfolgbare und massenhafte Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen. Das bedeutet eine erhebliche Gefahr für Ökosysteme, Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung.
Alle Organismen, deren Erbgut mit den Verfahren der Neuen Gentechnik verändert wurden, müssen derzeit einer Zulassungsprüfung unterzogen werden. Dies entspricht der Gesetzgebung der EU und dem Stand der Risikoforschung: Die neuen gentechnischen Verfahren, insbesondere der Einsatz der Gen-Schere CRISPR/Cas, ermöglichen tiefgreifende Veränderungen der biologischen Eigenschaften von Pflanzen oder Tieren. Das gilt auch, wenn keine zusätzliche Gene eingefügt und nur die natürlichen Erbanlagen verändert werden. Zudem kommt es, bedingt durch die eingesetzten Verfahren, auch regelmäßig zu ungewollten Veränderungen des Erbguts.
Trotzdem fordern Akteure aus Industrie und Forschung, dass die meisten der mit ‚Neuer Gentechnik‘ veränderten Pflanzen und Tiere von der Zulassungspflicht ausgenommen werden. Sie wollen dafür die Gesetze ändern. Diese Forderung ist mit dem europarechtlich vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip und dem Schutz von Mensch, Umwelt und Natur nicht vereinbar.
Ohne eine strikte Regulierung gefährdet die Gentechnik unsere Lebensgrundlagen.
Wird die gesetzliche vorgeschriebene Zulassungsprüfung für die Neue Gentechnik abgeschafft,
- ist die Schädigung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt eine wahrscheinliche Folge;
- können sich bei der Erzeugung von Lebensmitteln unbemerkt Risiken einschleichen;
- wird es unmöglich, Daten zur Überprüfung der Risiken zu erheben und von unabhängigen ExpertInnen überprüfen zu lassen;
- können keine Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Organismen ergriffen werden;
- bestehen kaum mehr Möglichkeiten zur Identifizierung und Rückverfolgung der Organismen sowieder aus ihnen hergestellten Produkte;
- kann die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung nicht geschützt werden. Dasbetrifft sowohl die ökologische als auch die konventionelle Landwirtschaft.
Wir fordern deshalb: Alle Organismen, deren Erbgut mit den Verfahren der Neuen Gentechnik verändert werden, müssen wie bisher der Gentechnik-Gesetzgebung der EU (Richtlinie 2001/18/EG) unterliegen und einer strikten Zulassungsprüfung unterzogen werden. Sie müssen identifizierbar und rückverfolgbar sein und gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Organismen, in deren Erbgut keine zusätzlichen Gene eingefügt wurden.
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