EU-Kommission plant noch massive Schwächung beim Artenschutz in der GAP - Minister Özdemir muss dagegenhalten!

Ilchmann: "Minister Özdemir muss dem Vorschlag der Kommission eine Absage erteilen!"

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Aufweichung des Artenschutzes in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nochmals massiv verschärft. Bei Umsetzung dieser Regelung würde die aktuelle GAP bezüglich der Bereitstellung nicht produktiver Flächen in den Grundanforderungen sogar hinter das Niveau der ökologischen Vorrangflächen des Greenings in der vergangenen Förderperiode zurückfallen. Morgen sollen die Mitgliedstaaten wohl über den Vorschlag der Kommission abstimmen. Im Anschluss muss Minister Özdemir entschieden, ob die Ausnahmeregelung ggf. auch in Deutschland umgesetzt wird.

Ottmar Ilchmann, Landwirt und Mitglied der Fachgruppe GAP der AbL kommentiert:

„Artenschutz ist kein Selbstzweck, sondern ein dringend notwendiges Ziel zum Erhalt unserer Ökosysteme. Der aktuelle Vorschlag der europäischen Kommission entbehrt diesbezüglich jeder Vernunft und wäre ein gewaltiger Rückschritt im Vergleich zum Status Quo. Wer den Artenschutz in der Landwirtschaft derart schleifen will ohne ihn an anderer Stelle sicher zu stellen, handelt verantwortungslos. Minister Özdemir muss dem Vorschlag der Kommission bei der morgigen Abstimmung eine klare Absage erteilen. Die permanenten Auseinandersetzungen um kurzfristige Anpassungen in den Grundanforderungen machen zudem erneut die hohe Bedeutung einer zügigen Weiterentwicklung der Öko-Regelungen deutlich. Auch um den Betrieben einen besseren Planungshorizont zu geben.“.

Hintergrundinformationen:
Letzte Woche hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit erhalten sollen, die Bereitstellung von nicht produktiven Flächen neben Landschaftselementen und Brachflächen zusätzlich auch über den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf 7 Prozent der Ackerfläche erbringen zu können. Für den Anbau von Zwischenfrüchten war ein Anrechnungsfaktor von 0,3 vorgesehen. Im überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission wurde der Flächenumfang der anzubauenden Zwischenfrüchte oder Leguminosen nun von 7 Prozent auf 4 Prozent reduziert. Der Anrechnungsfaktor der Zwischenfrüchte von 0,3 wurde zudem komplett gestrichen, sodass im Vergleich zu gut 23 Prozent im ersten Vorschlag auch hier 4 Prozent der Ackerfläche ausreichen würden, um die GLÖZ 8 Verpflichtungen zu erfüllen. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen, könnten die Betriebe die Verpflichtung der Bereitstellung von Landschaftselementen und Brachflächen im Verhältnis 1:1 durch den pestizidfreien Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen erbringen. Damit würde das Einstiegsniveau bzgl. der Bereitstellung von nicht produktiven Flächen der aktuellen GAP bei Umsetzung dieser Regelung sogar noch hinter die Regelungen der ökologischen Vorrangflächen des Greenings in der letzten Förderperiode zurückfallen.

Kontakt für die Presse:
Ottmar Ilchmann, Landwirt und Mitglied der Fachgruppe GAP der AbL
E-Mail: O.ilchmann@yahoo.de
Tel.: 0176-45000760

08.02.2024