Gentechnik-Funde in NRW zeigen: Saatgut muss rein bleiben
In Nordrhein-Westfalen haben die Behörden in vier von 16 Proben von Mais-Saatgut Gentechnik-Verunreinigungen gefunden und die betroffenen, importierten Saatgut-Lieferungen sichergestellt, d.h. aus dem Verkehrgezogen. „Das Land hat richtig gehandelt. Als Bauern sind wir darauf angewiesen, sauberes Saatgut zu bekommen. Das Reinheitsgebot beim Saatgut muss ohne Wenn und Aber bestehen bleiben, denn sowohl die überwiegende Mehrzahl der Berufskollegen und -kolleginnen als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Gentechnik in Lebensmitteln ab. Wir warnen daher die Bundesländer davor, im Bundesrat morgen die Nulltoleranz gegenüber Gentechnik-Verunreinigungen im Saatgut aufzuweichen“, kommentiert Bernd Schmitz, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicheLandwirtschaft (AbL) die Vorfälle.
Im Bundesrat steht morgen (Freitag, 18.03.2011) ein Antrag zur Abstimmung, den die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen undSchleswig-Holstein eingebracht haben. „Dieser Antrag zielt darauf ab, die Probenahme auf Gentechnik-Bestandteile gegebenenfalls neu auszurichten und vor allem neu auslegen zu können. Diese drei Bundesländer wollen, dass die Probe-Ergebnisse anders als bisher „interpretiert“ werden. Das bedeutet, dass ein Gentechnik-Fund nicht mehr automatisch zur Saatgut-Aberkennung führen müsste. Das ist ein Ausstieg aus dem Reinheitsgebot beim Saatgut. Das spielt der Gentechnik-Industrie in die Hände und stellt sich gegen den klaren Willen von Bauern und Verbrauchern“, warnt der AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen.
Gentechnik-Verunreinigungen im Saatgut sind nach EU-Recht verboten, erläutert die AbL. Es gilt die Nulltoleranz. Es gibt keine Schwellen- oder Grenzwerte, so dass ein Fund von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)bzw. von GVO-Bestandteilen im Saatgut dazu führen muss, dass das Saatgut nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr ausgesät werden darf, ganz gleich, wie hoch die Konzentration der Verunreinigung im Saatgut ist.
„Saatgut steht am Anfang der Lebensmittelkette. Wer an der Nulltoleranz beim Saatgut wackelt, verlagert die Verantwortung und damit auch die Haftung für Schäden von der Gentechnik-Industrie auf uns Bauern. Der Antrag im Bundesrat ist deshalb ein doppelter Angriff auf die Bauern, weil er das Reinheitsgebot und damit das Verursacherprinzip untergräbt“, erklärt Schmitz. „Die aktuellen GVO-Funde im Mais-Saatgut sind wie schon die Funde im letzten Jahrein Beleg dafür, dass die Gentechnik-Industrie ihre Risiko-Technologie nicht in den Griff bekommt. Ihre Behauptung, Gentechnik lasse sich ohne Beeinträchtigung der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft betreiben, stimmt offensichtlich nicht. Weil diese so genannte „Koexistenz“nicht funktioniert, betreiben die Gentechnik-Konzerne eine systematische Verunreinigungsstrategie. Wir fordern den Bundesrat auf, sich nicht zum Diener dieser Verunreinigungsstrategie zu machen. Nicht wackeln, sondern ablehnen!“, fordert Schmitz.