Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern statt Blankoscheck für Konzerne!

Zum Agrar-Ministerrat am 25.007.2023

Minister Özdemir muss in Brüssel den Gesetzesvorschlag für Pflanzen aus neuen Gentechnik-Verfahren zurückweisen

Heute beraten die EU-Agrarminister:innen über einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen. Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, kommentiert:

„Wir Bäuer:innen beharren mit der Zivilgesellschaft zusammen darauf, dass wir auch in Zukunft selbstbestimmt entscheiden wollen, was wir säen, ernten, verarbeiten und essen. Warum sollen wir unseren Wettbewerbsvorteil - gentechnikfrei erzeugen zu können - zu Gunsten der Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen aufgeben? Wir haben uns den gentechnikfreien Markt aufgebaut, weil die Verbraucher:innen Wahl­freiheit haben möchten. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu den neuen Gentechnik-Pflanzen dient allein den Konzerninteressen. Sie bekämen einen Blanko­scheck und müssten keine Verantwortung mehr übernehmen für eventuelle Folge­schäden ihrer Gentechnik-Pflanzen. Sie könnten ihre Marktmacht mit noch mehr Patenten auf Saatgut ausbauen.“

Annemarie Volling weiter: „Mit uns nicht! Die Aufgabe der EU-Agrarminister:innen ist es, die gentech­nik­freie Lebensmittelerzeugung vom Saatgut bis zum Teller sicherzustellen. Der Gesetzes­vorschlag macht dies unmöglich, deshalb ist er klar zurückzuweisen. Denn würde der Gesetzesentwurf durchkommen, würde dieser das Ende der Wahlfreiheit und das Aus der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Saatgut- und Lebens­mittelerzeugung bedeuten. Der Vorschlag sieht vor, dass einen Großteil der möglicher­weise zu erwartenden neuen Gentechnik-Pflan­zen (die sog. Kategorie 1) gar nicht mehr nach bestehendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden sollen. Risikoprüfung und Zulassungsverfahren sollen abgeschafft werden, obwohl auch diese Pflanzen nachweis­lich Risiken bergen können. Für Züch­ter:innen, Bäuer:innen und Verarbeitungsunter­nehmen und den Handel gäbe es kei­ner­lei Möglichkeiten mehr, die gentechnikfreie Erzeugung sicherzustellen. Eine Koexis­tenz zwischen Gentechnikanbau und gentechnik­freiem Anbau ist unmöglich. Wir er­warten, dass Bundesminister Özdemir den Plänen der EU-Kommission energisch ent­gegentritt, wie dies z.B. schon die österreichische Bundesregierung angekündigt hat.“  

Weitere Informationen

Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zur Deregulierung von neuen Gentechnik-Pflanzen vorgelegt. Dieser wird in den kommenden Monaten von den EU-Mit­glied­sstaaten und dem EU-Parlament beraten – er kann auch zurückgewiesen werden.

Die aktuelle Stellungnahme der AbL zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu den neuen Gentechnik-Pflanzen finden Sie hier.

25.07.2023
Von: Pressemeldung