Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) begrüßt das heutige Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen ausdrücklich. Dem Urteil nach erklärt Karlsruhe das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig.
Jan Wittenberg, Mitglied im AbL-Bundesvorstand und Ackerbauer und Mutterkuhhalter in Niedersachsen, kommentiert:
„Das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde ist ein großer Erfolg auch für uns Bäuerinnen und Bauern. Die Folgen des Klimawandels sind bereits auf den Höfen zu spüren. Das vierte Jahr in Folge leiden wir unter Trockenheit, die Ernten sind unsicherer geworden und viele Bäuerinnen und Bauern haben nicht mehr genug Futter für ihre Tiere. Das wird für die kommenden Generationen noch dramatischer werden. Durch das Urteil wurde klargestellt: Generationsübergreifender Klimaschutz ist ein Grundrecht. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Urteil ernst zu nehmen und sich jetzt ambitioniert für Klimaschutz in der Landwirtschaft einzusetzen. Sie muss dafür zu sorgen, dass wir morgen noch ernten können und dass auch die kommenden Generationen sich regional von den Flächen werden ernähren können.“
Hintergründe:Für Details zur Klage siehe z.B.:
www.germanwatch.org/de/20134 oder
www.greenpeace.de/klimaklage-aktuell