Kein Artenschutz, keine Landwirtschaft!

AbL zu der geplanten Anpassung bei den Brachflächen der GAP

Bisher müssen viele landwirtschaftliche Betreibe, die Fördermittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) erhalten wollen, einen Anteil von vier Prozent an Landschaftselementen wie z.B. Bäumen oder Hecken nachweisen. Betriebe, die nicht über eine ausreichende Menge an Landschaftselementen verfügen, müssen entsprechend Brachflächen auf Ackerland schaffen. Ziel der Maßnahme ist es primär, dem dramatischen Rückgang der Biodiversität in den Agrarlandschaften etwas entgegen zu setzen. Die Europäische Kommission möchte es den Mitgliedstaaten der EU nun ermöglichen, die Bereitstellung dieser Biodiversitätsleistung für den Erhalt der sogenannten Basisprämie auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen zu erbringen.

Ottmar Ilchmann, Landwirt und Mitglied der Fachgruppe GAP der AbL, kommentiert:

„Fakt ist: Wir Bäuerinnen und Bauern sind elementar auf ein intaktes Ökosystem angewiesen. Fakt ist auch: der Plan der Europäischen Kommission würde eine konkrete Verschlechterung für den Artenschutz in der EU darstellen. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen in der EU und der Bundesregierung, dass sie entweder von ihrem Vorhaben absehen, oder einen Plan vorlegen wie der notwendige Artenschutz in der Landwirtschaf anderweitig umgesetzt werden soll. In Deutschland bietet die aktuell debattierte Anpassung des Gesetzes zu den Direktzahlungen der GAP eine sehr konkrete Möglichkeit dafür zu sorgen, dass Bäuerinnen und Bauern mit Maßnahmen zur Förderung des Arten-, Klima und Tierschutzes Geld verdienen können. Sollte Minister Özdemir es zulassen, dass die Grundanforderungen der GAP für den Erhalt von Fördermitteln geschliffen werden, muss er mindestens für eine Erhöhung des Budgets für die Honorierung von Umwelt- und Tierschutzleistungen sorgen. Konkret bedeutet dies eine Anhebung des Budgets der Öko-Regelungen, die Einführung zusätzlicher Öko-Regelungen, insbesondere für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung und eine erhöhte Umschichtung in die 2. Säule. Eine entsprechende Weiterentwicklung der GAP wurde im Kern im Jahr 2021 einstimmig von der Zukunftskommission Landwirtschaft empfohlen.“

Kontakt für die Presse:
Ottmar Ilchmann, Landwirt und Mitglied der Fachgruppe GAP der AbL
E-Mail: O.ilchmann@yahoo.de
Tel.: 0176-45000760

01.02.2024