Schweiz will Gentechnik-Moratorium verlängern
Seit 2005, als die schweizer Bevölkerung für die Gentechfrei-Initiative gestimmt hatte, wird das Anbaumoratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz regelmäßig verlängert. Auch jetzt will der Schweizer Bundesrat das Moratorium bis Ende 2025 verlängern. In einer vorab stattgefundenen Anhörung wurde dieses Vorgehen breit unterstützt. Auch die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas fallen unter das Gentechnikgesetz und unterliegen dem Moratorium.
Der Wirtschaftsverband Scienceindustries, der Chemie-, Pharma- und Life Sciences vertritt, hatte sich gegen das Moratorium ausgesprochen. Allerdings sei die vorgeschlagene weitere Verlängerung nicht überraschend. Bereits jetzt würden Pflanzenzüchter in der Schweiz auf die neuen Gentechnik-Verfahren verzichten. Aufgrund der ewigen Moratoriumsverlängerung würden sie keine Marktchancen für diese Produkte sehen, so der stellvertretende Direktor Marcel Sennhauser. Deshalb habe das Moratorium wenig unmittelbare Auswirkung auf die Landwirtschaft. Allerdings würde sich die Schweiz weiter von den internationalen Entwicklungen abkoppeln und Kompetenzen in der modernen Pflanzenzüchtung verlieren. Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften meinte, dass die geltende Gentechnikgesetzgebung nicht mehr zeitgemäß sei. Die nächsten vier Jahre sollten genutzt werden, um künftige Regulierungsoptionen zu erarbeiten.
Anders sieht es der Schweizer Bauernverband (SBV), der die Verlängerung des Moratoriums um weitere vier Jahre unterstützt. „Das Moratorium ist die Grundlage, damit die Schweizer Landwirtschaft konsequent gentechnikfrei bleibt und sich von Importprodukten differenzieren kann“, erläuterte Michel Darbellay, Leiter des Departements Produktion, Märkte und Ökologie beim SBV. Die Forschung sei vom Moratorium nicht betroffen, erklärt Darbellay. „Wichtig ist aus Sicht des SBV, dass die Zeit bis zum Ablauf des Moratoriums genutzt wird, um die offenen Fragen betreffend die Regulierung der neuen Verfahren anzugehen“, so Darbellay.
Seitens der Landwirtschaft und der Konsument*innen bestehe derzeit kein Interesse, das Moratorium aufzuheben, so der Bundesrat. Zudem sei es verfrüht, sämtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes umfassend zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die neuen Gentechniken. Dennoch will der Bundesrat die Forschung und Entwicklung der neuen Verfahren unterstützen und hält sich damit Optionen für die Zukunft offen. Forschung im geschlossenen System und Freisetzungsversuche seien vom Moratorium nicht betroffen.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) begrüßt, dass auch die neuen Gentechniken unter das Moratorium fallen. „Die neuen gentechnischen Verfahren sind aus technischer wie rechtlicher Sicht Gentechnik. Dies haben sowohl der Bundesrat wie auch der Europäische Gerichtshof bestätigt“, sagt Geschäftsleiter Paul Scherer. Nur wenn sie dem Gentechnikgesetz unterliegen, seien die Risikoprüfung vor einer möglichen Zulassung, die Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten, den Handel und die Landwirte gewährleistet, betont Scherer. Und nur dann könne das Umweltmonitoring, welches eine unbemerkte Verbreitung in der Umwelt verhindern soll, gewährleistet werden.