Untersuchung zeigt: Umsetzbarkeit einer Öko-Regelung für Grünland und Weidehaltung ist gegeben!

Gemeinsame Pressemitteilung von AbL, DUH, Greenpeace und NABU im Vorfeld der Sonder-AMK zur GAP

Seit Jahren wurde in einer Vielzahl von Beschlüssen des Bundesrates und der Agrarministerkonferenz (AMK) herausgestellt, dass innerhalb der neu begonnen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ein bundesweites Angebot für klassische Grünlandbetriebe mit der Weidehaltung von Milchkühen fehlt, obwohl diese einen besonders hohen Wert für den Umwelt-, Natur-, Klima und Tierschutz besitzen. Die Einführung einer zusätzlichen Öko-Regelung scheitert bislang vor allem an Bedenkenträgern, die Doppelförderungsprobleme mit bestehenden Maßnahmen der 2. Säule sehen.

Eine gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und dem Naturschatzbund Deutschland (NABU) beim Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft (BAL) beauftragte Untersuchung kommt nun zu der Einschätzung, dass bei der aktuell debattierten Öko-Regelung für Dauergrünlandflächen, welche maximal zweimal gemäht werden dürfen (ÖR 2xMahd), die Gefahr einer Doppelförderung nur in wenigen Einzelfällen besteht. Sie fordern die Ministerinnen und Minister im Vorfeld Ihrer Sonder-AMK zur GAP am 21.11.2023 daher dazu auf, Ihren Beschlüssen nun endlich Taten folgen zu lassen und bei Ihrer kommenden AMK die Einführung einer Öko-Regelung zur Stärkung von Milchviehbetrieben mit Dauergrünland und Weidehaltung zu beschließen wie Sie mit dem Vorschlag der ÖR 2xMahd vorliegt.

Der Landesvorsitzende der AbL-Niedersachen und Milchviehhalter Ottmar Ilchmann kommentiert: „Die Milchkuh auf der Weide ist eine Arten- und Klimaschützerin, die in der Agrarpolitik seit Jahren nicht angemessen honoriert wird. Die vorgeschlagene Öko-Regelung für Dauergrünlandflächen, welche maximal zweimal gemäht werden, hat das Potenzial, dies zu ändern ohne dabei die ebenfalls wichtigen Maßnahmen der 2. Säule zu gefährden – das zeigt auch die von uns beauftrage Untersuchung“.

Cäcilia von Hagenow, Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume beim NABU ergänzt: "Die Haltung von Wiederkäuern auf der Weide ist die Voraussetzung für den Erhalt des artenreichen Grünlands. Die neue Öko-Regelung kann die Förderung von Weidehaltung begünstigten - hier ist die richtige Ausgestaltung entscheidend. Die Recherche zeigt die Umsetzbarkeit, da nur wenige Überschneidungen mit der 2. Säule vorhanden sind. Wichtig bleibt, dass höherwertige Grünlandmaßnahmen nicht konterkariert werden".

Lasse van Aken, Experte für Landwirtschaft bei Greenpeace hebt hervor: "Wollen die Ministerinnen und Minister die Weidehaltung und damit eine umweltschonende und tiergerechte Milchproduktion fördern, müssen sie jetzt die Mittel dafür freigeben. Oder waren ihre Worte, die Landwirtschaft zukunftsfähiger zu machen, nur Lippenbekenntnisse?“

Sabrina Schulz, Stellvertretende Leiterin Naturschutz der DUH sagt abschließend: „Die Tiere müssen raus aus dem Stall rauf auf die Weide und der Acker muss raus aus der Aue, wenn wir unsere Naturschutz-, Klima- und Tierwohlziele erreichen wollen. Auch der Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers profitiert von intakten Auen, Mooren und artenreichen Wiesen, und für deren Pflege brauchen wir naturverträgliche Formen der Weidehaltung. Bund und Länder dürfen sich nicht länger hinter vorgeschobenen Bedenken verstecken, sie müssen Wort halten und dafür sorgen, dass Grünland-Betriebe endlich stärker von den Ökoregelungen in der Agrarförderung profitieren“.     

Hintergrundinformationen:
Um eine Doppelförderung zu vermeiden müssen die Öko-Regelungen der 1. ersten Säule und die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) sowie die Maßnahmen im Vertragsnaturschutz der 2. Säule stets aufeinander abgestimmt sein. Um allen Beteiligten diese Abstimmung zu erleichtern, hat das Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft (BAL) im Auftrag von AbL, DUH, Greenpeace und NABU die ab dem Jahr 2023 von den Bundesländern angebotenen Förderprogramme mit Bezug zum Grünland in einer Excel-Datei zusammengestellt. Die Tabelle umfasst aktuell 326 AUKM- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, die nach den einzelnen Förderkriterien, Auflagen und Verpflichtungen sortiert werden können. In Anknüpfung an diese Arbeit wurde zudem ein erster inhaltlicher Abgleich dazu durchgeführt, ob und bei welchen Förderverpflichtungen durch die Einführung der neuen Öko-Regelung „max. 2 Schnitte“ die Gefahr einer Doppelförderung besteht.

  • Die gesamte Tabelle finden Sie zur freien Verfügung > hier
  • Eine erste schriftliche Bewertung des BAL finden Sie > hier

Kontakt für die Presse:
AbL:
Phillip Brändle, Referent für Agrarpolitik,
E-Mail: braendle@abl-ev.de,  Tel.: 0163-9709645
NABU: Cäcilia von Hagenow, Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume
E-Mail: Caecilia.vonHagenow@nabu.de, Tel.: 0173-7529209
Greenpeace: Lasse van Aken, Experte für Landwirtschaft
E-Mail: lasse.van.aken@greenpeace.org, Tel.: 0160-7260337
DUH: Sabrina Schulz, Stellvertretende Leiterin Naturschutz
E-Mail: schulz@duh.de, Tel: 0151-10645056