Am kommenden Montag beraten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Agrarrat unter dem Deckmantel der Vereinfachung über weitere Aufweichungen der Umwelt- und Sozialstandards in der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP). Konkret geht es um Rückschritte beim Grünland-, Moor- und Bodenschutz (GLÖZ 1, 2 und 6) sowie bei der Fruchtfolge (GLÖZ 7). Debattiert wird auch über eine Verstetigung der von der EU-Kommission jüngst für 2024 aufgeweichten Verpflichtung zur Bereitstellung von Landschaftselementen oder Brachflächen (GLÖZ 8). Die Einführung von Mindestvorgaben z.B. im Bereich des Arbeitsschutzes (soziale Konditionalität) soll aufgeschoben werden. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnt davor, dass unter dem Vorwand von „Vereinfachung“ kein Angriff auf gute bäuerliche Praxis stattfinden darf. Dauergrünland muss erhalten werden – vor allem durch Weidehaltung. Und: für die Fruchtbarkeit unserer Ackerböden ist eine mehrgliedrige Fruchtfolge unverzichtbar, erklärt die AbL.
Bürokratieabbau ist gut und notwendig, darf aber nicht zum Schleifen wichtiger Mindeststandards und des Anspruchs an gute fachliche Praxis führen. Wer hier den Anspruch senkt, muss sagen, wie Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Verantwortung durch mehr Maßnahmen oder Förderangebote an anderer Stelle sichergestellt wird.
Die offenbar drohende weitere Aufweichung der Mindestanforderungen der GAP auf EU-Ebene macht es aus Sicht der AbL umso notwendiger, dass sich die Bundesregierung bei der nationalen Ausgestaltung der GAP endlich die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft zu Eigen macht. Diese hat bereits 2021 klargemacht, dass eine Reduktion von Grundanforderungen nur erfolgen darf, wenn gleichzeitig eine entsprechende Ausweitung der Förderung im Bereich des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes stattfindet.
Ottmar Ilchmann, Landwirt aus Niedersachen und Mitglied aus der Fachgruppe GAP sagt dazu:
„Die aktuellen Debatten auf EU-Ebene entbehren mittlerweile jeder wissenschaftlichen Grundlage und jeder Vernunft. Mehr noch: Sie gefährden unser aller Zukunft, wenn Bürokratieabbau zulasten von Klima und Artenvielfalt geschieht. Wenn sich die Bundesregierung dazu entschließt, auf nationaler Ebene den Nachweis von Hecken und Brachen (GLÖZ 8) aufzuweichen, muss sie gleichzeitig das Budget zur Honorierung von Umweltleitungen in den Öko-Regelungen für uns Landwirte deutlich erhöhen und zusätzliche Öko-Regelungen einführen. Alles andere ist verantwortungslos. Gerade Milchviehhalter wie ich warten seit Jahren auf die Einführung einer einkommenswirksamen Weideprämie, die dem Tierschutz ebenso wie der Artenvielfalt und dem Klimaschutz dient. Wer GLÖZ 8 schleift, ohne den Umwelt- und Klimaschutz an anderer Stelle sicherzustellen, handelt zu Lasten künftiger Generationen und stellt die Landwirtschaft insgesamt in Frage.“