Deshalb legen wir hiermit einen Vorschlag vor, wie die Pachtvergabe im Sinne eines Gemeinwohls in Zukunft gestaltet werden sollte. Alle abzufragenden Kriterien sind von den Betrieben einfach zu erfassen, da diese im Wesentlichen aus bereits jetzt schon zu erstellenden Anträgen, Berichten und Bescheiden abzulesen sind. Auch für die Verwaltungen sind sie einfach handhabbar, da lediglich Zahlen miteinander verglichen werden müssen und kaum landwirtschaftliches Fachwissen zur Beurteilung notwendig ist.