Instrumente für einen gerechten Zugang zu Land

Landwirtschaftliche Flächen sind die Grundlage der Arbeit von Landwirtinnen und Landwirten und damit für die Ernährung der Gesellschaft. Seit 2007 ist Boden zunehmend als Anlageobjekt in den Blick geraten, was zu Steigerungen der Kauf- und Pachtpreise geführt hat. Heute ist es so, dass landwirtschaftliche Betriebe den Kaufpreis von Agrarland durch ihre Arbeit, also die Erzeugung von Lebensmitteln, nicht mehr innerhalb einer Generation erwirtschaften können. Gleichzeitig investieren branchenfremde Konzerne in Ackerland, so dass sich der Boden verstärkt in den Händen weniger Großbetriebe konzentriert. Diese verdienen ihr Geld außerhalb der Landwirtschaft und können andere Summen aufbringen. Weil beim Direktkauf von Land Landwirtschaftsbetriebe rechtlich eine Vorrangstellung haben, gehen die Konzerne einen Umweg und kaufen den landwirtschaftlichen Betrieb. Das nennt sich Anteilskauf. Obwohl die nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen so auch in den Besitz der Agrarflächen kommen, ist das gesetzlich nicht reguliert. Weil solche Käufe nicht anzeigepflichtig sind, werden sie auch zahlenmäßig nicht erfasst. Insbesondere für Junglandwirtinnen und -landwirte ist es unter diesen Bedingungen fast unmöglich, sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufzubauen. Bestehende Betriebe arbeiten bereits heute zu 60 % auf Pachtland und ringen mit jährlich steigenden Pachtpreisen, die somit auch aus der Landwirtschaft abfließen.

Die AbL setzt sich für folgende Lösungsvorschläge ein:

1.) Schutz vor außerlandwirtschaftlichen Investoren durch Agrarstrukturgesetze

Um den Verwerfungen auf dem Bodenmarkt Einhalt zu gebieten, braucht es Agrarstrukturgesetze, die die bisherige Bodenmarktgesetzgebung bündeln, ergänzen und den Herausforderungen der Gegenwart anpassen. Die Zuständigkeit dafür liegt seit der Föderalismusreform von 2006 bei den Bundesländern. Wirkungsvoll sind Agrarstrukturgesetze dann, wenn sie klare Regeln festlegen, die Anteilskäufe von Investoren eindämmen und erfassen. Außerdem müssen sie den Anstieg der Land- und Pachtpreise stark bremsen und das im Grundstückverkehrsgesetz verankerte Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte wieder praktisch umsetzbar zu machen. Ausführlich dargestellt sind die Forderungen im Positionspapier „Agrarstrukturgesetze - Eigentumsvielfalt erhalten und bäuerliche Betriebe sichern“.

2.) Einführung einer Progressiven Grunderwerbssteuer

Ein weiterer Hebel, um den Zugang zu Land für bäuerliche Betriebe zu sichern, ist das Konzept der „Progressiven Grunderwerbsteuer“. Inspiriert von der Systematik der Einkommensteuer sieht dieses vor, dass Betriebe ohne oder mit wenig Eigentumsflächen sowie landwirtschaftliche Existenzgründer:innen keine, oder eine vergünstigte, Grunderwerbsteuer bezahlen müssen. Akteure mit viel Eigentum hingegen, sollen dazu verpflichtet werden, einen höheren Grunderwerbssteuersatz zu zahlen. In einer von der AbL im Jahr 2022 beauftragten Studie wurde bereits die rechtstechnische Umsetzbarkeit einer „Progressiven Grunderwerbsteuer“ geprüft und im Grundsatz bestätigt. Zur Studie „Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten: Rechtstechnische Umsetzbarkeit“. Da sich in den Gesprächen zur Studie herausstellte, dass sich insbesondere eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Existenzgründer und Akteure mit wenig oder keinem Landeigentum über Partei- und Verbandgrenzen hinweg einer großen Zustimmung erfreut beauftrage sie AbL eine Folgestudie zur ausgestaltung einer Freibetragsregelung. Die im Juni 2024 veröffentlichte Studie trägt den Titel: „Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts - Einzelfragen zur Umsetzung einer Freibetragsregelung“.

3.) Gemeinwohlorientierte Verpachtung

Etwa 10 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand und der Kirche, d.h. einer Vielzahl von Akteuren wie Kommunen, Landkreisen, Städten, Bundesländern, der Bundesebene, Kirchgemeinden und Pfarreien. Wenn dieses Land nicht nach Höchstpreis oder Gewohnheitsrecht, sondern nach gemeinwohlorientierten Kriterien vergeben wird, schafft ein solches Vergabeverfahren Transparenz und Zugang zu Land für bäuerliche Betriebe. Über die konkrete Ausgestaltung der Betriebe in einem Ort, sollte in einem demokratischen Verfahren vor Ort entschieden werden. Die Städte Erfurt, Leipzig, Kyritz, das Bundesland Thüringen, die BVVG auf Bundesebene und die Evangelische Kirche Miteldeutschland wenden das Prinzip bereits an. Die AbL hat einen Vorschlag für mögliche Gemeinwohlkriterien erarbeitet: „Gemeinwohlorientierte Verpachtung: Kriterien für die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen in öffentlicher und privater Hand“.

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Kontakt

Reiko Wöllert: woellert[at]abl-ev.de

und

Geschäftsführung der AbL Mitteldeutschland: mitteldeutschland[at]abl-ev.de

Die Landmatrix

Unsere aktuelle Publikation zur Regulation des Bodenmarktes