Der Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till-Backhaus, spricht sich in einem Antrag zur kommenden Agrarministerkonferenz des Bundes und der Bundesländer (AMK) vom 26. bis 28.03.2025 in Baden-Baden gegen die Einführung der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen zusätzlichen Öko-Regelungen aus. Diese sehen ab dem Jahr 2026 eine zusätzliche bundesweite Förderung der Weidehaltung von Milchkühen und eine Maßnahme zum Schutz der Biodiversität auf dem Acker vor.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. kritisiert dies Vorgehen scharf. Aus Ihrer Sicht konterkariert Minister Backhaus mit seinem Antrag nicht nur die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft zur Weiterentwicklung der GAP sowie zahlreiche Beschlüsse der AMK und des Bundesrates, dass möglichst schnell eine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe eingeführt werden muss, sondern er verstößt auch gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.
Ottmar Ilchmann, Sprecher für Agrarpolitik der AbL und Milchviehhalter in Niedersachen kommentiert:
„Till Backhaus stellt sich mit seinem Vorschlag gegen geltende Gesetze. Der Deutsche Bundestag hat im letzten Sommer nach jahrelangem Ringen beschlossen, die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Verteilung von Flächen zum Schutz der Biodiversität in landwirtschaftlichen Betrieben ab 2026 mit zusätzlichen Öko-Regelungen zu fördern. Die Aufgabe der Bundesländer besteht nun darin, an einer bestmöglichen Ausgestaltung dieser Öko-Regelungen mitzuarbeiten – nicht aber darin, diese wieder gänzlich in Frage zu stellen. Darüber hinaus haben sich viele Betriebe in Deutschland bereits auf die neuen Öko-Regelungen eingestellt. Minister Backhaus macht sich unglaubwürdig, wenn er öffentlich die Bedeutung der Planungssicherheit für die Landwirtschaft hochhält und im Hintergrund gleichzeitig versucht, längst getroffenen Kompromisse wieder aufzuschnüren.“
Hintergrundinfos:
Damit alle landwirtschaftlichen Betriebe die vom Deutschen Bundestag im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) beschlossenen Öko-Regelungen ab 2026 in der Praxis auch beantragen können, muss bis zum Sommer 2025 deren konkrete Ausgestaltung erfolgen. Weiterhin müssen die Öko-Regelungen mit der Europäischen Kommission besprochen und von dieser genehmigt werden. Die rechtstechnische Umsetzung der Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen erfolgt dann wiederum in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV), der auch der Bundesrat zustimmen muss.