AMK fasst absurden Beschluss zur Weideprämie und GAP

AbL zum Ergebniss der Agrarministerkonfernez in Baden-Baden

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben in ihrem AMK-Beschluss offenbar vereinbart, dass in der laufenden Förderperiode der GAP keine zusätzlichen Öko-Regelungen eingeführt werden sollen. Um klassische Grünlandbetriebe mit Weidehaltung in der GAP trotzdem zu stärken, schlagen die Agrarministerinnen und -minister der Länder vor, die bereits existierende Öko-Regelung zur gesamtbetrieblichen Grünlandextensivierung (ÖR 4) für Milchviehbetriebe zu erweitern. Gefördert werden sollen demnach Betriebe bis max. 1,4 RGV/ha bezogen auf die gesamte Hauptfutterfläche eines Betriebes ohne Mais. Zudem sollen alle weiteren Verpflichtungen von ÖR 4, und damit auch der generelle Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, weiter Gültigkeit besitzen.

Ottmar Ilchmann, AbL Sprecher für Agrarpolitik kommentiert:

„Der Beschluss der AMK zur Umsetzung einer bundesweiten Weideprämie ist an Absurdität kaum zu überbieten. Ziel der zusätzlichen Öko-Regelungen für Weidehaltung war es stets, klassische Grünlandbetriebe stärker zu fördern als bisher, weil diese in der aktuellen Förderperiode bislang deutlich zu wenige Angebote in den Öko-Regelungen vorfinden. Die AMK lässt mit ihrem Beschluss nun aber genau diese Betriebe außen vor und damit im Stich. Und das obwohl sie in der Vergangenheit mehrfach anderslautende Beschlüsse gefasst hat – welcher Landwirt soll das noch ernst nehmen?“

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen in einer Protokoll-Erklärung zum Beschluss sogar soweit, dass sie die zukünftige Bundesregierung bitten, die vom Deutschen Bundestag im GAP-Direktzahlungen-Gesetz bereits beschlossenen zusätzlichen Öko-Regelungen zur Weidehaltung von Milchkühen sowie zum Schutz der Biodiversität wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Ilchmann ergänzt:

„Einige der Agrarministerinnen und -minister der Länder scheinen nicht mitbekommen zu haben, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der GAP auf Instrumente wie die Öko-Regelungen setzen, die für uns Bauern wirtschaftliche Anreize schaffen, ökologischer und tiergerechter zu wirtschaften. Sonst würden sie nicht die Streichung bereits beschlossener Öko-Regelungen vorschlagen. Gut, dass Minister Werner-Schwarz und Ministerin Staudte bei dieser unsäglichen Protokollerklärung nicht mitgegangen sind, sondern sich weiter an einer konstruktiven Weiterentwicklung der GAP beteiligen.“  

Im Widerspruch zu all diesen Entwicklungen im Zuge der AMK steht wiederum deren Beschluss, durch eine Erweiterung der Öko-Regelung für Brachflächen (ÖR 1) auf Rebflächen faktisch doch eine neue Öko-Regelung einzuführen was die Absurdität des agierens nochmals verdeutlicht.