Wissenschaftler:innen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zeigen in einer aktuellen Vorab-Publikation grundlegende Mängel im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) auf. Sie kommen zu dem Schluss, dass der Ansatz, bestimmte NGT-Pflanzen mit der konventionellen Züchtung gleichzusetzen, in dieser allgemeinen Weise unzulässig ist: „Der Vorschlag berücksichtigt nicht die risikobezogenen beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen auf den Phänotyp (also das äußere Erscheinungsbild der Pflanzen). Der Gesetzesvorschlag ist daher weder wissenschaftlich begründet noch geeignet, mögliche Risiken von NGT-Pflanzen angemessen zu behandeln“, so die Wissenschaftler:innen. Die vorgeschlagene Gleichwertigkeitsvermutung sei in ihrer jetzigen Form wissenschaftlich nicht begründet und für einen Schutz von Mensch, Tier und Umwelt entsprechend des Vorsorgeprinzips nicht geeignet. Auch die Kriterien für die sogenannte Kategorie 1 seien unzureichend, einerseits, weil der Gesetzesvorschlag es ermöglicht, die verschiedenen Veränderungen zu kombinieren, was das Spektrum der gentechnischen Veränderungen und ihrer potenziellen Risiken erheblich erweitere. Zudem sei ihrer Ansicht nach nicht die Größe der Veränderungen entscheidend für ein hohes Schutzniveau, sondern der genetische Kontext und die Funktionalität. Brisant ist, dass aktuelle technische Möglichkeiten (u.a. KI) im Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt werden, so dass das geplante Gesetz nicht zukunftssicher wäre. Die Wissenschaftler:innen empfehlen den Gesetzesvorschlag dringend zu überarbeiten.
Kurz-Link zur Studie: doi.org/10.20944/preprints202506.1088.v1



