Debatten zur GAP nach 2027 starten – AbL sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

AbL im Vorfeld des EU-Agrarrates und der Agrarministerkonferenz

Erst kurz vor der politischen Sommerpause hat die Europäische Kommission Ihre Vorschläge für den Haushalt der EU (MFR) und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 präsentiert. Trotzdem nehmen die Beratungen bereits mächtig an Fahrt auf. Sowohl beim heutigen Treffen der EU-Agrarminister als auch bei der Agrarministerkonferenz (AMK) des Bundes und der Bundesländer von Mittwoch bis Freitag  in Heidelberg steht die Weiterentwicklung der GAP prominent auf der Tagesordnung. Bereits in der Folgewoche finden erste Beratungen im Bundesrat statt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. hat die Vorschläge der Europäischen Kommission einer gründlichen Analyse unterzogen. Diese Analyse zeigt deutlich, dass der aktuelle Entwurf ohne Nachbesserungen insbesondere jene landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich massiv schwächen würde, die bereits heute besonders ressourcenschonend wirtschaften und so zur dauerhaften und krisenfesten Nahrungsmittelsicherheit beitragen. Hinsichtlich einer gerechteren Verteilung der Agrargelder erkennt die AbL zwar Verbesserungspotenzial gegenüber dem Status Quo, betont jedoch, dass auch hier zwingend Nachbesserungen erforderlich sind. Damit Bäuerinnen und Bauern die drohende Kürzung des Agrarbudgets mindestens kompensieren können, muss zudem die Gemeinsame Marktordnung (GMO) um Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette ergänzt werden, wie es die Europäische Kommission eigentlich angekündigt hatte. 

Ottmar Ilchmann, AbL Sprecher für Agrarpolitik erläutert:

„Die GAP wurde in den letzten Jahrzehnten Stück für Stück umgestellt: Weg von pauschalen Flächenprämien, hin zu Zahlungen, die konkrete Leistungen im Umwelt-, Klima- und Tierschutz entlohnen. Diese Entwicklung ging zwar langsam aber stetig. Und: der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, die Zukunftskommission Landwirtschaft, der Strategische Dialog der EU  und die Farm-to-Fork Strategie haben sich dafür ausgesprochen, dass diese Entwicklung konsequent weitergeführt wird. Viele Betriebe verlassen sich hierauf. Der Vorschlag der Europäischen Kommission bedeutet demgegenüber nun aber einen massiven Bruch, da keinerlei Mindestbudget mehr für die Entlohnung von öffentlichen Leistungen vorgesehen ist. Schlimmer noch: die EU-Kommission schlägt eine massive Renationalisierung der GAP vor, die bezüglich ihrer ökologischen Wirksamkeit zu einem Wettbewerb nach unten zwischen den EU-Mitgliedsaaten führen wird. Dies muss verhindert werden. Sowohl die Agrarminister der EU, als auch die der Bundesländer müssen sich deswegen klar und deutlich für ein Mindestbudget für die Entlohnung von Umweltleistungen aussprechen, welches deutlich über dem der Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der jetzigen Förderperiode liegt. Alles andere würde die Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität von vielen Betrieben auf´s Spiel setzen.“

Bezüglich des Potenzials bei der sozialen Gerechtigkeit führt Ilchmann aus:

„Es ist gut, dass es endlich europaweit eine Degression und Kappung der Basisprämie geben soll, da aktuell viele Betriebe ´Einkommensstützung´ beziehen, die diese gar nicht benötigen. Die Wahrheit ist auch, dass in der EU über 90 Prozent der Betriebe, die aktuell Fördergelder erhalten, von der Degression und Kappung gar nicht betroffen wären. Bei der Kappung sind es sogar nur 0,1 Prozent. Wer sich also gegen diese Instrumente stellt, der stellt sich gegen eine Verbesserung der Einkommen von über 90 Prozent der europäischen Landwirtschaft. Klar ist aber auch, dass die Degression und Kappung alleine nicht ausreichen. Für eine konsequente Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe muss die Förderung der ersten Hektare zwingend weitergeführt werden – diese Vorgabe fehlt in den Vorschlägen der Europäischen Kommission bisher aber vollständig und muss noch ergänzt werden.“