Die EU-Kommission ist auf einem Irrweg

AbL zur weiteren „Vereinfachung“ der GAP

Gestern sind weitere Vorschläge zur „Vereinfachung“ der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bekannt geworden. Diese beinhalten eine weitere Verwässerung bislang geltender ökologischer Mindeststandards für den Erhalt von Fördermitteln (Konditionalität).


So schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten die bislang geltenden Vorgaben zum Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), zum Erosionsschutz (GLÖZ 5), zur Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ 6) sowie zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) sehr viel flexibler auslegenden dürfen als bisher. Betriebe unter 10 ha sollen von allen Kontrollen und Sanktionen der Grundanforderungen - und damit auch von den Kontrollen des geltenden EU-Ordnungsrechtes - ausgenommen werden.


Die Verpflichtung zur Bereitstellung von nicht produktiven Flächen und Brachen (GLÖZ 8) soll komplett gestrichen werden. Als Ersatzmaßnahme sollen die Mitgliedstatten eine entsprechende Öko-Regelung einführen, wobei die Kommission keine Aussage darüber trifft, in welchem Umfang hierfür weitere Gelder der Direktzahlungen in die Öko-Regelungen umzuschichten sind.


Ottmar Ilchmann, Landwirt aus der Fachgruppe GAP der AbL kommentiert:

„Anstatt die notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft weiter zu verschleppen, sollte die Europäische Kommission dafür sorgen, uns Bauern auf den Agrarmärkten so zu stärken, dass wir gegenüber der Verarbeitung und dem Handel endlich gewinnbringende Erzeugerpreise durchsetzen können. Alles andere ist ein Irrweg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu Produktionssteigerungen, die uns Bauern in der Praxis letztlich durch sinkende Erzegerpreise wieder auf die Füße fallen werden. Profiteure sind, wie so häufig, die Konzerne der Ernährungswirtschaft und Agrarindustrie. Die aktuelle Umsetzung der Düngeverordnung zeigt, was uns Bauern blüht, wenn ökologische Realitäten einfach ignoriert und verdrängt werden.“

Einen positiven Ansatz sieht die AbL in dem Vorschlag der Kommission, die potenzielle Rücknahme von Grundanforderungen mit einer Ausweitung der freiwilligen Maßnahmen zu Honorierung von Umweltleistungen (Öko-Regelungen) zu verbinden. Im aktuellen Vorschlag der Kommission ist dieser Punkt aus Sicht der AbL gleichwohl nur bruchstückhaft und viel zu inkonsequent umgesetzt.

Ottmar Ilchmann, erläutert:

„Mit ihrem Vorschlag zur Einführung einer zusätzlichen Öko-Regelung zur Kompensation der vollständigen Streichung von GLÖZ 8 greift die Kommission im Grundsatz eine Kernempfehlung  der Zukunftskommission Landwirtschaft auf. Diese hat eine Rücknahme von Grundanforderung in ihrem Abschlussbericht klar mit einer Erhöhung des Budgets für die Honorierung von Umweltleistungen verbunden. Die Kommission hat es bislang allerdings verpasst, in ihrem Vorschlag eine verpflichtende Anhebung des Budgets für die Öko-Regelungen festzuschreiben. Minister Özdemir muss sich in Brüssel in den kommenden Tagen dafür stark machen, dass die Kommission hier konkret wird und nachbessert. Noch besser wäre es, er würde sich dafür engagieren, die geplante Öffnung der GAP-Gesetzgebung gänzlich ad acta zu legen und stattdessen für Verlässlichkeit und Vereinfachungen in der technischen Umsetzung der Antragstellung in der GAP zu sorgen“.

Hintergrundinfos:

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich bereits am 26. März 2024 im EU-Agrarrat debattiert. Das Europäische Parlament soll die Vorschläge noch im April verbschieden. Die Zeit für gesellschaftliche Debatten zu diesen weitreichenden Anpassungen und dem über Jahre verhandelten Kompromiss zu aktuellen GAP ist damit extrem knapp gewählt und wird der Tragweite der Entscheidungen aus Sicht der AbL nicht gerecht.