In naher Zukunft könnten gentechnisch veränderte Bakterien vielfältig eingesetzt werden: im Verdauungstrakt von Rindern, Schweinen und Geflügel, in Lebensmitteln, als Pestizide in der Umwelt oder als Düngemittel auf Ackerböden. Auch Anwendungen am Menschen sind in der Entwicklung. Viele dieser Anwendungen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Trotzdem will die EU-Kommission die Sicherheitsstandards mittels einer neuen Richtlinie stark absenken. In ausführlichen Stellungnahmen an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) wenden sich Testbiotech und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gegen diese Pläne. Und in einer weiteren Stellungnahme zu Patenten und Koexistenz bei Neuen Gentechniken begrüßt die AbL einen Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Agrarministerkonferenz (AMK), regt jedoch dringend ein paar Konkretisierungen an, damit der Beschluss seine Ziele nicht verfehlt.
Der Vorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, für gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GVMO) eine spezielle Kategorie zu schaffen, um einen beschleunigten Marktzugang zu ermöglichen. Ausnahmen von der Umweltrisikoprüfung sollen für Mikroben wie Algen, Bakterien, Pilze, Hefen und Viren gelten, die die Kriterien für die eine ‚qualifizierte Sicherheitsannahme‘ (Qualified Presumption of Safety, QPS) erfüllen.
QPS ist ein Verfahren zur Vereinfachung der Sicherheitsbewertung, das bisher in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wird. Die QPS-Liste, die laufend erweitert wird, umfasst aktuell mehr als 120 Mikroorganismen. Diese gelten als ‚sicher’, wenn sie keine ‚bedenklichen Gene‘ enthalten. Damit sind insbesondere neue Resistenzgene gegen Antibiotika gemeint.
In Zukunft sollen alle erteilten Genehmigungen unbefristet gelten, bisher sind sie auf 10 Jahre begrenzt. Nachweisverfahren werden nicht mehr in jedem Fall verlangt. Die EU-Kommission soll zusätzlich weitreichende Möglichkeiten erhalten, die jeweiligen Bestimmungen in Zukunft zu verändern.
Nach Einschätzung von Testbiotech und AbL sind diese Pläne abzulehnen. In den vergangenen Jahren wurden mit den Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) die Möglichkeiten zur gentechnischen Veränderung von Mikroorganismen ausgeweitet. Auch durch die Konvergenz mit den Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) sind in Zukunft viele neue Anwendungen zu erwarten. Die Sicherheitsstandards sollten folglich eher erhöht werden. Entscheidungen über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Mikroorganismen könnten nicht auf Grundlage von generellen Annahmen getroffen werden.
Das Wissen über Mikroorganismen hat laut Testbiotech in den letzten Jahren stark zugenommen. Ihre Eigenschaften können kaum unabhängig von Interaktionen mit anderen Arten bzw. der Umwelt gesehen werden. Eine aktuelle Publikation zeigt, dass sich bspw. Resistenzen durch Bakterien über den ganzen Globus und in verschiedenen Ökosystemen ausbreiten können, so dass sie gleichzeitig im Abwasser, in Flussmündungen, in Seen, in terrestrischen Ökosystemen und im menschlichen Darm nachweisbar sind.
Die Risiken von GVMO betreffen insbesondere Mikrobiome, d.h. die komplexe Zusammensetzung von Mikroorganismen, die den Darm von Mensch und Tier ebenso besiedeln wie die Wurzeln von Pflanzen. Auch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA sieht hier Risiken und große Unsicherheiten, die sie in ihren Richtlinien zur Risikoprüfung aber weitgehend ausspart. Die EFSA hat auch keine Leitlinien für die Risikobewertung von Mischungen verschiedener GVMOs entwickelt, obwohl manche Firmen den Einsatz solcher Präparate bereits planen. Die Leitlinien der EFSA wären für die Implementierung der neuen Richtlinie aber entscheidend, so Testbiotech.
Hinzu kommen prozedurale Bedenken. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang weder eine Konsultation noch eine Folgenabschätzung durchgeführt und argumentiert mit „Dringlichkeit“, ohne dies ausreichend zu begründen. Außerdem hat sie die künftige Regulierung von GVMOs in eine gemeinsame Richtlinie zur Aufbereitung von Transplantationsorganen gepackt. Ein fachlicher Grund für die Kombination dieser sehr unterschiedlichen Themen ist nicht erkennbar. Testbiotech fordert, diese Themen in getrennten Vorschlägen zu behandeln sowie die Konsultation und Folgenabschätzung nachzuholen, um ein sachgerechtes Verfahren zu gewährleisten.
AbL: „höchst riskant und deshalb abzulehnen“
„Aus bäuerlicher Sicht ist die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) in offene sensible Systeme wie unsere Umwelt oder unsere Böden und Gewässer höchst riskant und deshalb abzulehnen“, erklärt Annemarie Volling, Referentin für gentechnikfreie Landwirtschaft der AbL, mit Blick auf die Stellungnahme der AbL zum Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission. „Einmal freigesetzt sind sie nicht rückholbar. Stattdessen können sie sich potenziell in vielen Ökosystemen auch großflächig ausbreiten wie Böden, Wasser, Mikrobiome bei Pflanzen, Tieren und Menschen. Die Effekte eines Eingriffs in die sensiblen komplexen Systeme mit der Freisetzung von GVM sind unbekannt – sie können harmlos sein aber eben auch gravierend. Bisher gibt es keinerlei Erfahrungen mit der Freisetzung von GVM und kaum Grundlagen- und Risikoforschung. GVM sind biologisch aktive, sich selbst replizierende Einheiten, die zu schnellen Mutationen und einer globalen Ausbreitung fähig sind. Sie sind in viele grundlegende Stoffkreisläufe wie bspw. den Stickstoffkreislauf involviert und haben wesentlichen Anteil u.a. an der Bodengesundheit. Boden, Wasser und unsere Umwelt aber sind unsere Lebensgrundlagen. Deshalb lehnt die AbL auch den Gesetzesentwurf ab, der auf eine erleichterte und beschleunigte Zulassung abzielt. Er ist wissenschaftlich nicht begründbar und würde gegen das EU-Vorsorgeprinzip verstoßen“, so Volling.
AMK muss Gentechnikfreiheit sicherstellen und diesen Wettbewerbsvorteil in der EU einfordern
Zu Patenten und Koexistenz bei Neuen Gentechniken hat die AbL auch eine Stellungnahme mit Blick auf den der AMK vorliegenden Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern „Patentierung von Saatgut/Nutzpflanzen verhindern – und Koexistenz der Landbewirtschaftungsformen ermöglichen" abgegeben. Dazu erklärt Annemarie Volling: „Wir begrüßen, dass die AMK die beiden für die bäuerliche Landwirtschaft und die Zukunft unserer Saatgutzüchtung essentiellen Themen Koexistenz und Patente bei neuen Gentechniken zum Thema macht, die Beschlussvorlage muss allerdings konkretisiert werden. Die AbL fordert wirksame Schutz- und Koexistenzregelungen vor Verunreinigungen unseres Saatguts und unserer Ernten für alle neuen Gentechnik-Pflanzen – also auch NGT-1. Genauso wie Haftungsregelungen im Schadensfall durch die Verursachenden und verpflichtende Nachweisverfahren durch die Inverkehrbringer. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Verbotsmöglichkeiten haben (sog. Opt/Out). Nur so können wir die Gentechnikfreiheit unserer konventionellen und ökologischen Produkte sicherstellen. Dieser Wettbewerbsvorteil, den die europäischen Bäuer:innen aktuell haben, müssen die Agrarminister von Bund und Land in der EU einfordern. Zudem sind Patente auf Pflanzen, Produkte und genetische Eigenschaften wirksam zu verbieten, egal ob sie durch neue Gentechniken erzeugt wurden oder durch konventionelle Züchtung. Der volle Züchtervorbehalt und das Landwirteprivileg ist zu sichern. Saatgut darf nicht durch wenige Konzerne monopolisiert werden, sondern die europäische Saatgutzüchtung muss erhalten und gestärkt werden. Vielfalt und widerstandsfähige Systeme sind die bäuerlichen Antworten auf die Herausforderungen der Ernährungssicherung.“



