Zu den bevorstehenden Abstimmungen des EU-Ministerrats am 21. April und des Europaparlaments am 19. Mai (voraussichtlich) fordert die AbL auf, das Vorsorgeprinzip, den Verbraucherschutz und das Recht von Bäuerinnen und Bauern auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung zu sichern!
Claudia Gerster, AbL-Bundesvorsitzende kommentiert:
„Wir stehen vor einer zentralen Richtungsentscheidung. Entweder gibt es einen Freifahrtschein für die Gen-technik-Industrie, der sie von allen Auflagen und Haftungsregeln für neue Gentechnik-Pflanzen befreit – oder es gilt weiter das bewährte Vorsorgeprinzip und faire und verursachergerechte Regeln für die Gentechnik-Inverkehrbringer. Die AbL fordert den EU-Ministerrat und vor allem das Europaparlament auf, den aus vielen Gründen inakzeptablen Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechniken zu stoppen und so die Wahlfreiheit und das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung – konventionell und ökologisch - zu sichern“.
Gerster weiter:
„Voraussichtlich wird der EU-Ministerrat den aktuellen Trilog-Kompromiss durchwinken, obwohl die wichtigen Fragestellungen der kritischen EU-Mitgliedstaaten weiter nicht beantwortet werden. Deutschland wird bei seiner Enthaltung bleiben, da die Union nicht bereit ist, sich - wie von der SPD gefordert - für das Vor-sorgeprinzip, Wahlfreiheit und Schutzregeln der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung einzusetzen. Eine vertane Chance für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Danach beginnt der Endspurt im Europaparlament. Die beiden Hauptforderungen des Europaparlaments wurden im Trilog-Kompromiss ignoriert. Diese muss das Parlament nun über Änderungsanträge einfordern. Also die Kennzeichnungspflicht von NGT-Pflanzen bis zum Endprodukt und ein Verbot von Patenten auf Pflanzen, deren Produkte und natürlich vorkommende Gensequenzen, egal ob mit Neuer Gentechnik erzeugt oder konventionell gezüchtet. Die AbL hat weitere Vorschläge zu Änderungsanträgen eingereicht: Es braucht verpflichtende Nachweisverfahren, wirksame Koexistenzregelungen und Opt/Out (also die Möglichkeit für Mitgliedstaaten NGTs in ihrem Hoheitsgebiet ganz oder teilweise zu verbieten) sowie Haftungsregelungen. Auch wissenschaftlich ist der Gesetzesentwurf nicht haltbar, da die Kriterien der sogenannten Kategorie 1 weder die hypothetische „Gleichwertigkeit“ noch die Sicherheit der NGT-Pflanzen prüfen. Deshalb ist die Kategorie 1 abzuschaffen. Stattdessen sind alle NGT-Pflanzen einer Risikoprüfung zu unterziehen. Komplett vernachlässigt wurde die Frage, wer im Schadensfall für Mensch, Tier, Umwelt haftet oder bei wirtschaftlichen Schäden. Dies ist umso wichtiger, wenn wie geplant, vorsorgende Risikoprüfungen ab-geschafft werden. Die AbL hat einige große landwirtschaftliche Versicherungen abgefragt. Alle betonen: Neue Gentechniken sind nicht versicherbar. Entsprechend fordert die AbL einen Haftungsfonds, in den die Entwickler und Inverkehrbringer einzahlen müssen.“
Gerster abschließend:
„Das Recht und die Möglichkeit, auch in Zukunft sichere und gentechnikfreie Lebensmittel zu erzeugen und damit die Grundlage für die Wahlfreiheit für alle, sind im geplanten Gesetzestext nicht geregelt. Deshalb fordert die AbL das Europaparlament auf, den Gesetzestext grundlegend zu verbessern oder abzulehnen. Wir fordern alle gentechnikfreien Wirtschaftsakteure und die Verbraucher:innen auf, jetzt auf das Europa-parlament zuzugehen und ihre Forderungen einzubringen. Wir haben bewährte Gentechnik-Standards in Europa, die Forschung ermöglicht und gleichzeitig dem Wunsch der Bäuer:innen und Verbraucher:innen nach Wahlfreiheit nachkommt. Diese gilt es zu stärken, statt Konzernen einen Freifahrtschein zu erteilen.“
Kontakt:
Claudia Gerster
AbL-Bundesvorsitzende
Tel.: 0177-5119971
Annemarie Volling
AbL Referentin für eine Gentechnikfreie Landwirtschaft
Tel.: 0160-96760146



