Gesetz auf keinen Fall länger rauszögern

Die Zeit für praxistaugliche Anpassungen nutzen und parallel Umbau der gesamten Tierhaltung anpacken

Der Deutsche Bundestag will morgen in seiner zweiten und dritten Lesung die Verlängerung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes voraussichtlich beschließen.

Martin Schulz, Schweinemäster und Bundesvorsitzender der AbL, sagt:

“Der Bundestag muss sicherstellen, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im März 2026 dann auch schlussendlich in Kraft tritt. Das bietet uns Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit und den Verbraucher:innen eine klare Nachvollziehbarkeit der Kennzeichnung, die dann einheitlich ist. Die Zeit muss genutzt werden, um Mängel im Gesetz zu beheben. Dazu gehören aus Sicht der AbL, dass Fleisch aus einer höheren Haltungsstufe als niedrigere deklariert und verkauft werden dürfen. Dieses Downgrading ermöglicht, dass Fleisch, das wegen Engpässen nicht in der entsprechenden Stufe abgesetzt werden kann, überhaupt vermarktet werden kann. Es muss ein staatliches Registrierungssystem etabliert werden, dass bundesweit einheitlich ist. Auch braucht es ein Kontrollsystem, wobei es sinnvoll ist, auf bestehende Strukturen wie etwa in der Biobranche zurückzugreifen, um Doppeltkontrollen zu vermeiden. Der Bundestag muss außerdem sicherstellen, dass die Tierwohlstandards nicht weiter geschliffen werden und etwa in der Stufe 3 der Stallplatz von 1,3 m² keinesfalls weiter abgesenkt wird.“

Schulz sagt weiter:

„Die AbL hält eine staatlich langfristige Förderung erst ab Stufe 3 für sinnvoll und fordert die Bundesregierung auf, die Tierhalterinnen und Tierhalter nicht weiter zu verunsichern, sondern rasch die Pflöcke für die Förderung der laufenden Mehrkosten einzuschlagen. Die AbL fordert, dass neben der Verbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes der Umbau der gesamten Tierhaltung auf Grundlage des Konzepts der Borchert-Kommission zügig angeschoben und umgesetzt wird. Tierhalterinnen und Tierhalter brauchen einen Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, dass Hofnachfolger und junge Menschen in die Landwirtschaft einsteigen.

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