Keine Entscheidung über Europäisches Patent auf Bier und Braugerste

Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat zur Entscheidung über das Patent EP2575433 des Brauereikonzerns Carlsberg den Vorgang an die erste Instanz, die Einspruchsabteilung, zurücküberwiesen. Diese hatte laut der Organisation Keine Patente auf Saatgut! die Erfindungshöhe nicht in Bezug auf alle Ansprüche geprüft. Damit fehlte der Kammer die notwendige Grundlage für ihre Entscheidungsfindung. Gegenüber Agra Europe spricht die Beschwerdekammer von einem “Verfahrensfehler“ als Grund für die Zurücküberweisung.

Die dänische Firma Carlsberg beansprucht Gerstenpflanzen aus klassischer Zucht sowie deren Verwendung zum Bierbrauen als ihre Erfindung. Die Einsprüche eingelegt hatten die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut! zusammen mit einem Netzwerk von über 20 weiteren Organisationen, zu denen unter anderem auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft gehört; sowie die Privatbrauerei Hirt aus Österreich. Sie argumentieren, dass es in Europa nicht erlaubt ist, Pflanzen aus herkömmlichen Zuchtverfahren zu patentieren. Dagegen hält das EPA nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutationen für technische Erfindungen.

Die betroffenen Pflanzen weisen zufällige genetische Veränderungen auf, die ihre Verwendung als Braugerste verbessern sollen. Dazu soll die Bildung von Stoffen reduziert werden, die den Geschmack von Bier negativ beeinflussen können. Bei der Züchtung der Pflanzen kamen keine gentechnischen Verfahren zum Einsatz. Vielmehr handelt es sich um gängige Verfahren der ‚Zufallsmutagenese‘, die schon seit vielen Jahrzehnten eingesetzt werden und zuvor nicht patentiert wurden.

Erst 2017 setzte das EPA Pflanzen aus zufälliger Mutagenese jenen aus gentechnischen Verfahren ausdrücklich gleich. Das Problem: Auch Sorten, die ohne Einsatz der Gentechnik gezüchtet werden, können jetzt von Patenten betroffen sein. Schon bei der Anmeldung entfalten Patente wegen möglicher Kosten und rechtlichen Unsicherheiten eine abschreckende Wirkung. Das kann dazu führen, dass bestimmte neue Sorten gar nicht mehr entwickelt werden. Entsprechende Probleme sind aus der Gerstenzucht bereits bekannt. Darunter leidet die Vielfalt auf dem Acker, die Vielfalt in der Pflanzenzucht und auch die Vielfalt im Bierglas, da unter diesen Bedingungen nur große Firmen überleben können.

Derzeit werden in Brüssel gleichzeitig die Patentierung von Saatgut und die künftige Regulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) diskutiert. Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass die klassische Pflanzenzucht (einschließlich Zufallsmutagenese) von der Patentierbarkeit ausgenommen wird. Entsprechende Gesetzesänderungen sind in Österreich bereits in Kraft und können auch als Vorlage für Brüssel dienen.