Planungssicherheit für Betriebe beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Lebenszyklus und Außerhaus-Verpflegung ins Gesetz aufnehmen

Das Kabinett befasst sich morgen mit der Verschiebung der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender, sagt:

"Wenn die neue Bundesregierung plant, den Beginn des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf das nächste Jahr zu verschieben, dann muss die Zeit genutzt werden, dass Gesetz praxistauglich auszugestalten. Das bedeutet, dass die Kennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus und die Außerhausverpflegung erweitert und zeitnah auf alle weiteren Tierarten ausgeweitet wird. Die AbL begrüßt, dass Hermann Färber als Vorsitzender des Ernährungsausschusses im Bundestag die Finanzierung der laufender Tierwohlkosten für wichtig hält. Das sind allesamt wichtige Empfehlungen der Borchert-Kommission. Nur damit gelingt eine Umbau der Tierhaltung, der für unsere Höfe Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven beinhalten muss."

Kontakt:
Martin Schulz
AbL-Bundesvorsitzender
Mobil: 0175-7978479