Die EU-Kommission fordert Verbesserungen im deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um es notifizieren zu können und damit EU-rechtlich anwendbar zu machen. Der Agrarrechtler José Martinez von der Universität Göttingen hat bereits Vorschläge gemacht, wie die handwerklichen Fehler des Ministeriums von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zu korrigieren wären. Insbesondere geht es unter anderem darum sicher zu stellen, dass Tierwohlprogramme in unseren europäischen Nachbarländern gegenüber deutschen Programmen nicht wettbewerbsrechtlich benachteiligt werden dürfen.
Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender, sagt:
„Wir fordern Bundesminister Rainer auf, nun zügig die Zeit zu nutzen, um die handwerklichen Fehler des neuen Gesetzentwurfes bis zum 12. November, also bis zum Ende der EU-Stillhaltefrist, nachzubessern. Es sind dafür Vorschläge aus der Wissenschaft gemacht worden, wie den zum Teil nachvollziehbaren Bedenken der EU-Kommission entsprochen werden kann. Bezeichnenderweise fordern allerdings jetzt schon wieder Gegner des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, dass dieses ganz abgeschafft werden soll. Bayern plant bei der anstehenden Agrarministerkonferenz einen entsprechenden Antrag. Wer das fordert, stemmt sich gegen den nach wie vor gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung und gegen die dringend erforderliche Planungssicherheit, die uns tierhaltende Betriebe ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bringen würde. Ansonsten werden viele Betriebe nicht in mehr Tierwohl investieren, weil sie nicht wissen, ob extrem kostspielige Baumaßnahmen in einigen Jahren noch Bestand haben. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz abzuschaffen, ist keine Option. Das Gesetz muss nachgebessert werden und dann zügig in Kraft treten.“



