Die EU-Kommission fordert Verbesserungen im deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, um es notifizieren zu können und damit EU-rechtlich anwendbar zu machen (die Bauernstimme berichtete). Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert den Minister zu Nachbesserungen und eine zügige Inkraftsetzung des Gesetzes auf. Plänen zu einer Abschaffung des Gesetzes widerspricht die AbL entschieden. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht sich in seiner Kritik bestätigt, lehnt ein für bereits nach EU-Öko-Recht kontrollierte und zertifizierte Betriebe, wie vom Gesetzentwurf vorgesehen, zusätzliches nationales Parallelverfahren ab und fordert nach entsprechender Änderung der Gesetzespläne eine zügige Einführung der Kennzeichnung von der Regierung. Einen grundsätzlichen Neustart fordert der Tierschutzbund, sieht die Regierungspläne nun als „mehr oder weniger gescheitert“ an.
Nach Ansicht der AbL hat der Agrarrechtler José Martinez von der Universität Göttingen bereits Vorschläge gemacht, wie die handwerklichen Fehler des Ministeriums von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zu korrigieren wären. Insbesondere geht es unter anderem darum sicherzustellen, dass Tierwohlprogramme in unseren europäischen Nachbarländern gegenüber deutschen Programmen nicht wettbewerbsrechtlich benachteiligt werden dürfen.
Dazu erklärt Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender: „Wir fordern Bundesminister Rainer auf, nun zügig die Zeit zu nutzen, um die handwerklichen Fehler des neuen Gesetzentwurfes bis zum 12. November, also bis zum Ende der EU-Stillhaltefrist, nachzubessern. Es sind dafür Vorschläge aus der Wissenschaft gemacht worden, wie den zum Teil nachvollziehbaren Bedenken der EU-Kommission entsprochen werden kann. Bezeichnenderweise fordern allerdings jetzt schon wieder Gegner des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, dass dieses ganz abgeschafft werden soll. Bayern plant bei der anstehenden Agrarministerkonferenz einen entsprechenden Antrag. Wer das fordert, stemmt sich gegen den nach wie vor gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung und gegen die dringend erforderliche Planungssicherheit, die uns tierhaltende Betriebe ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bringen würde. Ansonsten werden viele Betriebe nicht in mehr Tierwohl investieren, weil sie nicht wissen, ob extrem kostspielige Baumaßnahmen in einigen Jahren noch Bestand haben. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz abzuschaffen, ist keine Option. Das Gesetz muss nachgebessert werden und dann zügig in Kraft treten."
BÖLW sieht sich bestätigt
Der BÖLW sieht sich durch die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in seiner Kritik bestätigt, dass ungebührliche bürokratische Hürden von Bio-Betrieben abgewendet werden müssen. „Die Kommission bestätigt, was wir von Beginn an kritisiert haben: Wer nach EU-Öko-Recht kontrolliert und zertifiziert ist, darf nicht noch einmal durch ein nationales Parallelverfahren belastet werden“, erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand, und begrüßt, dass die Kommission klarstellt, dass Tierprodukte einer höheren Haltungsstufe in jeder niedrigeren vermarktet werden können. Für Verarbeitungsunternehmen ist das von großer Bedeutung, wenn bestimmte Teilstücke nicht in ausreichender Menge über die eigentlich avisierte Haltungsstufe vermarktet werden können.“ Jetzt müsse das Landwirtschaftsministerium muss „zügig einen Vorschlag vorlegen, der die Hinweise aus Brüssel umsetzt, damit die Tierwohl fördernde Kennzeichnung schnell eingeführt werden kann.”
Tierschutzbund: „Es braucht einen Neustart!“
„Die Bedenken der EU sind deutlich und bekräftigen unsere Kritik“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Auch wenn wir die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und das Downgrading ausdrücklich befürworten, war das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht zu Ende gedacht. Mit der umfangreichen Kritik sind die Regierungspläne nun mehr oder weniger gescheitert. Jetzt bietet sich endlich die Chance für einen Neustart: Ein echtes Tierschutzkennzeichen - als ein Baustein einer umfassenden Strategie zur Umstellung auf eine tiergerechtere Haltung“, so Schröder.
Die geplante Kennzeichnung verhelfe in ihrer aktuellen Form keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben - sie bilde lediglich den Status quo der Haltung in Deutschland ab. Mit den Stufen “Stall” und “Stall plus Platz” würde sie sogar zwei tierschutzwidrige Haltungssysteme für die nächsten Dekaden gesetzlich zementieren. „Ein sinnvolles Kennzeichen muss mit verbindlichen Anreizen für bessere Lebensbedingungen einhergehen und die ganze Kette berücksichtigen: Es braucht also auch Vorgaben zu Aufzucht, Transport und Schlachtung ebenso wie für andere Tierarten außer Schweinen. Ohne eine grundlegende Reform der Agrarpolitik und eine langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bleibt ein Kennzeichnen wirkungslos. Aus dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen muss ein Tierschutzzeichen werden, die Zeit dafür ist reif", so der Tierschutzbund-Präsident.



