Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am 24. Oktober bringt eine weitere wichtige Entwicklung in der deutschen Düngepolitik. Die Richter erklärten die bayerische Ausführungsverordnung (AVDüV) zur Ausweisung der „Roten und Gelben Gebiete“ für unwirksam. Damit könnte das bisherige System der gebietsbezogenen Düngeregeln bundesweit auf den Prüfstand gestellt werden.
Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) und der Unsicherheit in den „Roten Gebiete“ entsteht nun eine Regelungslücke in einem Bereich, in dem Deutschland gegenüber der EU zu klaren Fortschritten verpflichtet ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Die Bundesregierung muss jetzt ein wirksames Instrument einführen, um Nährstoffüberschüsse betriebsgenau zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Deutschland braucht endlich eine effektive Düngepolitik, die Umweltziele mit der landwirtschaftlichen Praxis in Einklang bringt für eine Zukunftsfähige Landwirtschaft.
Martin Schulz, Landwirt aus Niedersachsen und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), betont:
„Das Urteil darf nicht zu weiterer Unklarheit und einer Abschwächung der Düngepolitik führen. Das wird uns sonst schnell auf die Füße fallen. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten, indem Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten reduziert werden. Die Bundesregierung muss das Düngegesetz jetzt zügig weiterentwickeln auf Basis einer einzelbetrieblichen Bilanzierung mit wirksamen Anreizen. Nur so können wir Verursachergerechtigkeit schaffen und echte Fortschritte beim Klima- und Wasserschutz erreichen.“
Hintergrund:
Die Düngepolitik darf nicht zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand führen, sondern zu einer schlanken und gerechten Düngepolitik, wie es die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZkL) empfohlen hat. Eine solche Bilanzierung sollte mit einer Reduzierung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten verbunden sein und klare Anreize für effizientes Nährstoffmanagement schaffen, etwa durch ein faires Belohnungs- und Steuerungssystem mit langfristiger Perspektive. Zur Wirksamkeit des Instruments bedarf es ergänzend betrieblicher Unterstützung, fachlicher Beratung und regelmäßiger Bodenuntersuchungen, um eine praxisnahe und wirkungsvolle Umsetzung sicherzustellen.
Für Klima- und Wasserschutz muss die Überdüngung in Deutschland dringend angegangen werden, und die einzelbetriebliche Bilanzierung ist der Weg nach vorn.
Auch für die Verursachergerechtigkeit ist dies entscheidend, da viele Landwirt:innen seit Jahren die pauschale Ausweisung der „Roten Gebiete“ als ungerecht kritisieren. Zudem gilt eine betriebsbezogene Stickstoffbilanz aus wissenschaftlicher Sicht als das wirksamste Instrument, um Nährstoffüberschüsse zu reduzieren und die Wasserqualität dauerhaft zu verbessern.
Kontakt:
Martin Schulz
Bundesvorsitzender der AbL
Tel.: 0175-7978479
Emma André
Referentin für Klimaschutz
Tel.: 0151-72372897



