Ein neuer Patent-Bericht vom Bündnis Kein Patent auf Saatgut! zeigt, dass immer mehr Patente auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Produkte angemeldet und auch erteilt werden, obwohl dies nach Patentrecht verboten ist. Zu befürchten ist ein drastischer Anstieg von Patenten auf Pflanzen, wenn es - wie von der Gentechnik-Industrie erhofft - zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen kommen sollte.
Nach Untersuchungen von Kein Patent auf Saatgut wurden seit 1980 insgesamt rund 4.000 Patente vom EPA (Europäischem Patentamt) erteilt. Erschreckend ist die hohe Zahl von Patenten, die klassische/konventionelle Züchtung betreffen. Im Zeitraum 2009 bis 2024 wurden rund 1.500 solcher Patente angemeldet und rund 340 Patente vom EPA trotz Verbot erteilt. Bisher wurden „nur“ 180 Patente auf neue Gentechnik (NGT)-Pflanzen angemeldet. Allerdings wurden im gleichen Zeitraum von 2013 bis 2024 über 1.200 Patente angemeldet, die sowohl neue Gentechnik als auch die klassische Züchtung betreffen. Dazu wenden Patentanmelder Tricks an. So werden in vielen Fällen Merkmale, die bereits in existierenden konventionell gezüchteten Pflanzen vorkommen, mit NGT-Verfahren nachgebaut. Dieser technische Nachbau soll den Eindruck einer „technischen Erfindung“ erwecken. Ein weiterer von den Anmeldern angewendeter Trick ist, Patente mit enormen Reichweiten zu beantragen. So sollen nicht nur die durch NGT erzeugten Merkmale und Eigenschaften patentiert werden, sondern die Patente sollen auch konventionell erzeugte Pflanzen oder sogar Wildpflanzen umfassen, die diese Eigenschaften haben. Deshalb fordern die AbL und andere kritische Organisationen so lange es kein Verbot für Patente auf NGT-Pflanzen gibt, diese strikt auf gentechnische Verfahren zu begrenzen. Sie dürfen keine anderen Methoden der Züchtung umfassen .
Patente behindern Innovationen
Das Patentrecht unterscheidet sich grundsätzlich vom Sortenschutz. Der Sortenschutz erlaubt es Züchtern und Landwirten, mit einer Sorte weiter zu züchten (Züchterprivileg) und eine neue sich, unterscheidende Sorte auf den Markt zu bringen. Dieser freie und uneingeschränkte Zugang zu Sorten und genetischem Material zur Weiterzucht und Weiterverwendung wird durch Patente massiv behindert oder sogar verhindert. Dies ist nur durch den Abschluss von Lizenzverträgen und Lizenzzahlungen möglich. Es kursieren Informationen, nach denen die Patentinhaber:innen Gebühren zwischen 50.000 und 200.000 Euro für den Zugang zu Züchtungsmaterial verlangen. Teilweise muss zusätzlich ein Anteil des Umsatzes abgeführt werden. Für Konzerne sind die hohen Kosten weniger ein Problem, als für kleine und mittlere Züchter. Hinzu kommen mögliche Abhängigkeiten. Zudem sind Züchtende einer großen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, da im „Patentdickicht“ nur sehr schwer erkennbar ist, ob ihre Sorte, die sie auf den Markt bringen wollen, von Patentansprüchen betroffen ist. Dies führt de facto dazu, dass der Zugang zu Saatgut blockiert oder stark behindert wird. Der freie und ungehinderte Zugang zu Saatgut aber ist die Grundvoraussetzung für zukünftige vielfältige Züchtungen. Auch für Bäuer:innen bergen Patente Probleme: die Konzentration am Saatgutmarkt nimmt zu, die Sortenauswahl wird immer enger und die Preise steigen. Beim Anbau patentierter Sorten gelten Patentvorschriften und es müssen Lizenzgebühren gezahlt werden. Unklar ist, ob Patentinhaber ihre Rechte auch bei Verunreinigungen durchsetzen. Letztendlich bedrohen Patente die Ernährungssouveränität.
Patentdebatte nutzen
Aktuell wird in der EU über die Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen debattiert. Der Verordnungsentwurf befindet sich mittlerweile im Trilog. Eins der großen Streitthemen sind Patente. So will das Europaparlament in seinem Verhandlungsmandat Patente auf NGT-Pflanzen verbieten. Zudem sollen Patente auf Pflanzen, die aus klassischen Züchtungsmethoden wie der zufälligen Mutagenese stammen, ausgeschlossen werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, den Umfang von Patenten einzuschränken. Um dies zu erreichen, schlägt das EP eine Änderung der EU-Patentrichtlinie vor.
Der EU-Ministerrat hingegen schlägt lediglich eine Verbesserung der Transparenz vor, indem Patentanmeldungen und erteilte Patente in einer öffentlich zugänglichen Datenbank aufgeführt werden sollen – allerdings ohne Sanktionsmaßnahmen bei Missachtung vorzugeben
Für die Debatte ist interessant, dass der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sich auch gegen Patente auf NGT-Pflanzen wie auch auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung ausgesprochen haben. Sie wollen die Patente aber nicht verbieten sondern nur ihre rechtliche Wirksamkeit einschränken. Ob dies gelingen kann, sowohl für die Züchter als auch für die Wertschöpfungskette ist umstritten. Aus Sicht der AbL und Kein Patent auf Saatgut! geht dieser Vorschlag nicht weit genug, da er die Grundprobleme der Patentierung nicht angeht Auch der Vorschlag des EU-Rats zur Transparenz ist unzureichend, da Lizenzverträge und Gebühren die Kosten und Abhängigkeiten erhöhen und der freie und unlimitierte Zugang zu Saatgut und genetischen Ressourcen nicht gewährt wird.
Patente stoppen
Langfristig ist für die AbL u.a. Organisationen unumgänglich, dass Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich verboten werden müssen. Dazu sind die europäische Patentgesetzgebung und das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) anzupassen. Vor allem die Änderung des EPÜ ist ein notwendiger Prozess, um bestehende Schlupflöcher zu schließen und eine breite und vielfältige Züchterlandschaft in Europa zu erhalten und die Ernährungssouveränität zu sichern.
Kurzfristig muss das Verbot von Patenten auf konventionelle Züchtungen umgesetzt werden. Bei NGT-Pflanzen müssen Patente strikt auf das Verfahren begrenzt werden. Dazu hat Kein Patent auf Saatgut!, einen neuen Vorschlag erarbeitet. Dieser folgt der Absicht der EU-Patentrichtlinie, patentierbare technische Erfindungen zu definieren, und nur diese von den bestehenden Patentverboten des EPÜs (Artikels 53 b) auszunehmen. Diese Definition soll klar machen, dass im Kern nur gentechnische Verfahren patentierbar sind, alle anderen Züchtungen, die diese Definition nicht erfüllen, wären auch nicht patentierbar. Ziel muss es sein, das Problem an den Wurzeln anzugehen, also Patente zu verhindern, statt lediglich zu versuchen, die negativen Auswirkungen der Patente abzuschwächen.
Politik und Juristen sind jetzt gefordert, die aktuelle Diskussion um Patente zu nutzen, um rechtswirksame Lösungen zu entwickeln und zu etablieren, sowohl um Patentverbote auf konventionell gezüchtete Pflanzen durchzusetzen als auch um Patente auf NGT-Pflanzen zu verbieten oder mindestens auf ihre Verfahren zu begrenzen. Solange dies nicht rechtssicher geklärt und etabliert ist, darf der NGT-Verordnung keine Zustimmung in den EU-Gremien erhalten!
Zum Patent-Bericht: Die patentfreie Zone für die klassische Pflanzenzucht in Europa bewahren! (Link)
Zum Bündnis: Kein Patent auf Saatgut (Link)
Autorin: Annemarie Volling, AbL-Referentin für Gentechnik



