Verschieben von Gesetzen löst keine Probleme

Planungssicherheit und praktikable Lösungen schaffen

Der Deutsche Bundestag berät heute erstmalig über die Verschiebung der bereits für das Jahr 2026 beschlossenen zusätzlichen Öko-Regelungen für die Weidehaltung von Milchkühen und zur Förderung der Biodiversität innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ebenfalls beraten wird über die Verschiebung des Beginns des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL kommentiert:

„Das Verschieben von bereits beschlossenen Gesetzen stärkt weder die Planungssicherheit noch löst es die praktischen Probleme auf unseren Höfen. Die ökologische Wirksamkeit der GAP wird durch das permanente schleifen ökologischer Mindeststarts für den Erhalt von Fördermitteln seit Jahren konsequent abgesenkt. Bei der Einführung von freiwilligen und anreizbasierten Instrumenten zur Förderung ökologischer Leistungen von Bäuerinnen und Bauern beschränken sich die politischen verantwortlichen Hingegen auf Lippenbekenntnisse. Das passt vorne und hinten nicht zusammen und wiederspricht sowohl den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft als auch den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Der Deutsche Bundestag darf diesen Weg nicht mitgehen.“

Schulz weiter:

“Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss der Bundestag einerseits sicherstellen, dass dieses wirklich nur bis zum im Raum stehenden Termin vom März 2026 und nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, denn der Markt regelt den Umbau der Tierhaltung nicht im Sinne für uns Bäuerinnen und Bauern. Andererseits müssen bis dahin zwar Mängel des Gesetzes behoben werden, beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, nicht in höheren Haltungsstufen vermarktbare tierische Teilstücke in niedrige Haltungsstufenkanäle abzugeben (Downgrading). Gleichzeitig sollte die Zeit genutzt werden, um ein staatliches Registrierungs- wie auch ein Überwachungssystem privater Kontrollstellen (ähnlich wie in der Biobranche) zu etablieren, anstatt dem Drängen einzelner Akteure nach einem privatwirtschaftlichen – womöglich intransparentem, die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten aushöhlendem – System nachzugeben. Zudem muss der Bundestag dafür sorgen, dass nicht unter dem Deckmantel des Behebens einer „mangelnden Praxistauglichkeit“ gesellschaftlich und von Seiten des Handels längst etablierte Ziele für die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland wieder geschliffen werden. Debatten um die Abschaffung der Förderung der höheren laufenden Kosten einer artgerechten Tierhaltung und die Einführung einer Förderung mittelfristig vom Handel nicht mehr nachgefragten Haltungsstufe 2 sind aus Sicht der AbL kontraproduktiv. Zügig anschließend bzw. parallel vorbereitend muss der Umbau der gesamten Tierhaltung auf Grundlage des Konzepts der Borchert-Kommission umgesetzt werden, dazu gehört, dass die Kennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus, die Außerhausverpflegung und auf alle weiteren Tierarten ausgeweitet wird.“

Kontakt für die Presse:
Martin Schulz
AbL-Bundesvorsitzender
Mobil: 0175-7978479