Wir verlieren unsere Wettbewerbsfähigkeit

Lebensmittelunternehmen warnen vor der Deregulierung neuer Gentechniken

Kurz vor Beginn des Trilogs, also dem Einigungsprozess des Europaparlaments, des EU-Rats und der EU-Kommission, üben Lebensmittelunternehmen harsche Kritik an der geplanten Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen. Sie fordern Kennzeichnungs- und Nachweispflicht, Rückverfolgbarkeit sowie verursachergerechte Kostenverteilung – um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Differenzierungsmöglichkeiten zu sichern. Dies äußerten sie auf einer Veranstaltung des Europaparlaments. Dabei bekamen sie juristische Unterstützung.  

Zusatzaufwand und Haftungsrisiken

„Die geplante Verordnung zu neuen Gentechnik-Pflanzen wird zu erheblichen Zusatzaufwand und Haftungsrisiken für die gesamte Lebensmittelwirtschaft führen, auch für diejenigen, die neue Gentechnik (NGT) nutzen wollen,“ so Georg Buchholz, Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei GSCC, der Anfang 2025 ein Rechtsgutachten veröffentlichte. Darin heißt es, wenn wie geplant NGT-1-Pflanzen nicht mehr als Gentechnik reguliert werden sollten, greife das Allgemeine Lebensmittelrecht. Das sei beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Novel-Food-Verordnung. Diese schreibe bei Lebensmitteln, mit „bedeutenden Veränderungen“ bspw. in der Zusammensetzung oder Struktur - eine Genehmigung inklusive Risikoprüfung und ggf. Kennzeichnung vor. Diese Prüfung könnten Mitgliedstaaten oder Biotechunternehmen beauftragen. In der Regel würden dies aber die Lebensmittelunternehmen machen müssen, da sie im Zweifel die Verantwortung für ihre Produkte trügen und sie die Erstinverkehrbringer seien. Die geplante fehlende Gentechnik-Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt erschwere das Ganze, da Verarbeitungsunternehmen ohne dem nicht nachvollziehen könnten, ob in ihren Lebensmitteln NGT-1 enthalten seien. Buchholz fordert, auf die Deregulierung von NGT-1-Pflanzen zu verzichten. Denn dies bedeute eine immense Belastung der Lebensmittelunternehmen, mit erheblichem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen und zusätzlichen Haftungsrisiken. Ein weiteres Risiko bestehe darin, dass zukünftig NGT-1-Pflanzen ohne behördlichen Risikoprüfung auf den Markt gebracht werden sollen. „Wer trägt die Kosten, wenn Schäden für Gesundheit und Lebensmittel festgestellt werden? Versicherungen scheiden sehr wahrscheinlich aus,“ so  Buchholz. Er fordert eine umfassende Deckungsvorsorge, bspw. in Form eines Haftungsfonds.

Verursachergerechte Kostenverteilung

„Wir sind nicht gegen neue Technologien. Als Unternehmen sind wir sogar sehr technologieaffin. Wir können allerdings, sollte es zu einer kompletten Deregulierung von NGT-Pflanzen kommen, unser erfolgreiches Geschäft nicht fortsetzen,“ erklärte Kerstin Erbe, Produkt-Managerin bei dm-drogerie Markt, der führenden Kette in Deutschland und vielen EU-Staaten. DM verkaufe ausschließlich Biolebensmittel. Im Biolandbau ist der Einsatz von Gentechnik-Pflanzen komplett verboten, auch der von NGT-1-Pflanzen. Die geplante Deregulierung von NGT-1 gefährde die Gentechnikfreiheit des Bioanbaus. Sobald Nachweisverfahren vorhanden seien, würden Kontaminationen von Anbietern wie DM festgestellt. Sie müssten kontaminierte Lebensmittel zurückrufen, vernichten oder woanders vertreiben, wobei sie keine Vertriebswege für NGT-Lebensmittel haben. So kämen laut Erbe erhebliche Kosten auf ihr Unternehmen zu, aber auch auf ihre Partner, mehr als 200 mittelständische Unternehmen, aus Europa. Sie fordere die verantwortlichen Politiker auf, Voraussetzungen zu schaffen, damit weiter eine gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung möglich sei. Zudem seien die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Verursacher die Kosten tragen müssten.

Verlust unserer Wettbewerbsfähigkeit

„Für uns als in Europa und global agierender Hersteller europäischer Qualitäts-Speiseöle ist die geplante Deregulierung neuer Gentechniken ein massives Problem, weil wir unsere Differenzierungsmöglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit verlieren würden,“ so Wolfgang Ahammer, Geschäftsführer von Oils for Life, VFI aus Österreich. Die Verarbeitungs- und Wertschöpfungskette beginne mit der Beschaffung der Ölsaaten, teilweise aus eigener oder Vertragslandwirtschaft. Aus der Ölpressung werde der eiweißreiche Presskuchen und nach der Raffination feine Öle gewonnen, die eigens komponiert, abgefüllt und bis zur Kundenbelieferung gelagert würden. VFI agiere im gesamten europäischen Raum und betreibt Herstellungsbetriebe in Österreich, in Deutschland, in der Tschechische Republik und in Rumänien. Das Produktportfolio reiche von Ölen für Säuglingsnahrung, für Hersteller von Markenölen und Copacking-Produkten bis zu Ölen für Futtermittel und industrielle Produkte. Der Umsatz betrage über 300 Millionen Euro, der Bio-Anteil liege bei über 30 %, der Exportanteil über bei 60%. Ahammer betont: „Für unser Unternehmen ist die gentechnikfreie Erzeugung nicht nur für Bio, sondern auch bei konventionellen Lebensmitteln ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Die Gentechnikfreiheit ist ein wachsender und wertvoller Markt in der Europäischen Union, denn europaweit gibt es Lebensmittelunternehmen, die „Ohne Gentechnik-Produkte“ zur Differenzierung nutzen. Auch global sei die Gentechnikfreiheit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, ohne dem gingen Differenzierungskriterien und Exportchancen verloren. Bisher habe die europäische Lebensmittelwirtschaft global durch Qualitätsführerschaft gepunktet - eine Kostenführerschaft sei nicht schaffbar. Entsprechend fordert Ahammer weiterhin eine Kennzeichnungspflicht und die Möglichkeit, gentechnikfreie Produkte erzeugen zu können. VFI habe in den letzten Jahren hohe Summen investiert, in den Bau einer Ölmühle und in Märkte unterschiedlicher Länder. Diese hohen Investitionssummen seien nun gefährdet, wenn durch die geplante Abschaffung der Transparenz das Konsumentenvertrauen wegbrechen würde. Hinzu kämen massiv steigende Rechtsrisiken, die eine erhebliche Belastung für die Existenz des Unternehmens darstellten. Die sinkende Lebensmittelsicherheit und die Kontaminationsrisiken erforderten Absicherungsmaßnahmen, die Kosten trieben. Sicherheitskonzepte müssten adaptiert werden, um Produktversprechen weiter einhalten zu können. Ferner käme es zu einer Beweislastumkehr, diese führe auf der Seite der Hersteller zu Zusatzkosten und mehr Bürokratie. Ein wichtigen Sektor der europäischen Wirtschaft wäre gefährdet. Das sollte verhindert werden.

Autorin: Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL e.V., erschienen in der Bauernstimme 5/2025.

Die Online-Diskussion des Europaparlaments vom 8. April 2025: „NGTs – Was steht bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auf dem Spiel?“ -  ist nachhörbar (Link)