Nach Meinung der EU-Kommission sind Nachkommen von Gentechnik-Mutterhühnern - also Legehennen und deren Eier - nicht als Gentechnik einzustufen und zu regulieren. Dies hat die Generaldirektion Gesundheit (DG Sante) gegenüber dem Hersteller: NRS-Poultry behauptet. Das ist nach Meinung der AbL brisant, weil die DG Sante mit ihrer Aussage einen Paradigmenwechsel vornehmen und damit geltendes EU-Gentechnikrecht und das Vorsorgeprinzip unterlaufen würde. Dies wird im aktuellen Hintergrundpapier ausführlich dargestellt. Die AbL fordert die EU-Kommission auf, ihre Auffassung zu revidieren und klarzustellen, dass die Legehennen und Eier, die von GV-Mutterhennen abstammen, Gentechnik sind und geltende EU-Gentechnik-Gesetze anzuwenden sind. Dies sollte die EU-Kommission auch der Herstellerfirma und den Mitgliedstaaten gegenüber ausdrücklich und nachweisbar mitteilen. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium fordern wir auf, eine klare Position zu beziehen und sich für eine strikte Regulierung der Gentechnik-Hühner und Eier einzusetzen.