Haftungskosten müssen Inverkehrbringer von Risikoprodukten zahlen

AbL fordert Haftungsfonds

Zum heute veröffentlichten Rechtsgutachten: „Zur Haftung von Lebensmittelunternehmen für neue Gentechnik im Falle einer Deregulierung“ von Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz im Auftrag des VLOG Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.:

Claudia Gerster, Bäuerin und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., kommentiert:

„Aus Sicht der bäuerlichen konventionellen und ökologischen Landwirtschaft müssen die Inverkehrbringer von Risikoprodukten wie neuer Gentechnik-Pflanzen, also die Hersteller von NGT-Saatgut oder Patentinhaber, die Folgekosten im Haftungsfall zahlen. Dies entspricht der Umsetzung des Verursacherprinzips. Die AbL fordert die Einrichtung eines Haftungsfonds, in den die Inverkehrbringer und Patentinhaber einzahlen müssen. Dieser Haftungsfonds sollte staatlich verwaltet werden. Die Beweislast muss beim Inverkehrbringer liegen. In keinem Fall dürfen diejenigen, die weiter die gentechnikfreie konventionelle und ökologische gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sicherstellen wollen, zur Haftung gezogen werden. Haftungskostenübernahme muss sowohl für mögliche gesundheitliche Schäden für Mensch und Tiere gelten als auch für Umweltschäden, und für wirtschaftliche Schäden, wenn gentechnikfreie Ware mit NGT verunreinigt wird. Nur mit wirksamen Koexistenz- und Haftungsregelungen, verpflichtender Kennzeichnung entlang der gesamten Produkterzeugungskette und verpflichtenden Nachweisverfahren durch die Inverkehrbringer ist überhaupt rückverfolgbar, wo Gentechnik wissentlich eingesetzt wurde. Selbstredend braucht es für alle NGT-Erzeugnisse eine umfassende Risikoprüfung und Zulassungsverfahren – vor Inverkehrbringen. Nur so lässt sich eine gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sicherstellen. Dies wollen Bäuer:innen auch bereitstellen, da eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung Kennzeichnung und Risikoprüfung auch von NGT-Produkten fordert. Die Folgekosten zur Sicherstellung dieses Verbraucherwunsches müssen die Gentechnik-Inverkehrbringer tragen.“

Neuer polnischer Gentechnik-Vorschlag bringt keine Lösung:

Das Rechtsgutachten kommt gerade rechtzeitig in der Diskussion um den neuen Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zum NGT-Gesetzesvorschlag. Die AbL bewertet ihn als unzureichend, da er weder die umstrittene Patentfrage löst noch die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichert.

Links

  • Zum Rechtsgutachten: Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz im Auftrag des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik VLOG e.V.: „Zur Haftung von Lebensmittelunternehmen für neue Gentechnik im Falle einer Deregulierung“ (Link)
  • Zur AbL-Kommentierung des Patente-Vorschlags der polnischen EU-Ratspräsidentschaft (Link)
  • Zum gemeinsamen Positionspapier von AbL, BDM, IGN und KLB (Link).

 

Kontakt

Claudia Gerster
AbL-Bundesvorsitzende
Telefon: 034465-21005

Annemarie Volling
AbL-Gentechnik-Referentin
Tel: 0160/96760146
Mail: volling@abl-ev.de

 

Pressebilder der AbL: www.abl-ev.de/presse/bilder

14.01.2025