Neue Gentechnik verschoben

Eigentlich sollte der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) am 5. Mai über den Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen abstimmen. Dies ist nun vertagt worden, aufgrund der vielen Änderungsanträge. Insgesamt sollen 37 eingereicht sein, von den Sozialdemokraten, den Grünen und den Linken. Laut Medienberichten reichte die Zeit nicht aus für Übersetzung und Prüfung der Änderungsanträge.

Bisher ist noch nicht klar, wann die Abstimmung im ENVI stattfindet. Wahrscheinlich ist der 1. oder 2. Juni, da dort die nächste reguläre Sitzung des ENVIs stattfinden soll. Danach wird das Plenum des Europaparlaments über den Gesetzesentwurf zur Deregulierung von NGT-Pflanzen abstimmen, das könnte in der Sitzungswoche vom 15. bis zum 18. Juni sein. Auch im Plenum können Änderungsanträge eingereicht werden. Das Plenum kann den Gesetzesentwurf dann annehmen – oder Änderungsanträgen zustimmen – oder ihn ablehnen. Bei Ablehnung würde weiter das bestehende EU-Gentechnikrecht gelten. Kommen Änderungsanträge durch, müssen die drei verhandelnden Parteien erneut versuchen, Kompromisse zu finden. Da der Rat in seiner Abstimmung am 21. April nur eine sehr knappe Mehrheit hatte, könnte es so tatsächlich zu Verschiebungen im Gesetzestext kommen.

Die Änderungsanträge, die im ENVI eingereicht wurden, sind breit gefächert. Sie reichen von Ablehnung des Gesetzesvorschlags, über Rückverfolgbarkeit, Nachweisverfahren, Rücknahmemöglichkeiten des Status 1 bei Risiken, Erweiterung der Ausschlusskriterien des NGT-1 Status, Koexistenzregeln bei NGT-2 bis hin zu mehreren Änderungsanträgen zu Patenten. Dies zeigt erneut, wie kontrovers der Gesetzestext diskutiert wird und an wie vielen Stellen es Nachbesserungsbedarf gibt. Diese Liste ist allerdings aus bäuerlicher, Umwelt- und Verbraucher-Perspektive noch viel länger.

Schutz der Rechte von Bauern, Züchtern, Herstellern und Bürgern sichern

Im Vorfeld gab es mehrere Briefe an die Europaabgeordneten. So forderten 30 befürwortende Verbände der Agrar- und Lebensmittelkette (darunter Euroseeds, Fefac, Europabio, Copa Cogega und CropLife) die MdEPler nachdrücklich auf, den Kompromisstext zu unterstützen, denn der ausgehandelte Kompromiss sei ausgewogen und praktikabel. Jegliche Änderungsanträge seien abzulehnen.

Anders sehen es europäische Lebensmitteleinzelhändler wie REWE Group, dm drogerie markt, der Verein Lebensmittelohne Gentechnik (VLOG) Alnatura, Denree etc. Sie fordern Verbesserungen am Gesetzentwurf wie eine Kennzeichnung bis zum Endprodukt, Rückverfolgbarkeit und dass europäische Landwirte und Züchter vor Patenten geschützt sein müssen.

Zudem richteten sich 93 Organisationen aus Europa an den Umweltausschuss, die den Schutz der Rechte von Landwirten, Züchtern und Bürgern einfordern. Sie fordern u.a. die Wahlfreiheit. Die Wahlfreiheit  ist ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundprinzip, das unter anderem das Recht auf unternehmerische Freiheit umfasst. Dazu gehört das Recht europäischer Bäuerinnen und Bauern, Züchter und Lebensmittelerzeugern, gentechnikfreies Saatgut und Lebensmittel zu produzieren, sowie das Recht der Bürger:innen, selbst zu entscheiden, was sie essen. Ein dringender bäuerlicher Appell der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Interessengemeinschaft Nachbau und der KLB Deutschlands die Europaparlamentarier auf „Sichern Sie Vorsorge, Schutz und Unabhängigkeit unserer Saatgut- und Lebensmittelerzeugung sowie unsere Wahlfreiheit. Sorgen Sie für grundlegende Verbesserungen des Neuen Gentechnik-Gesetzes oder lehnen Sie es ab!“

Es bleibt also abzuwarten, wie sich das Parlament entscheidet. Sie haben es jetzt in der Hand, das Recht auf gentechnikfreie Saatgut- und Lebensmittelerzeugung sowie Wahlfreiheit und wirksame Patentverbote zu etablieren.

Pro (Euroseeds, COPA COGEGA etc.) und contra zum Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen.