Öffnen die EU und die Bundesregierung die Tür für Neue Gentechnik?

Dänemark macht Druck

Am 13. November 2025 fand in Brüssel der 3. Trilog zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu Neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen statt. Nach Insider-Berichten konnten die zahlreichen Streitthemen nicht abgeräumt werden. Die dänische Ratspräsidentschaft macht jedoch enormen Druck, um die sehr weit auseinanderliegenden Positionen zu einen. Ihrer Meinung nach soll der nächste und „finale“ Trilog am 3. Dezember sein. Kontroverse Themen gibt es noch viele: Patente, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, B2B, Koexistenz, opt/out, Rückverfolgbarkeit, Nachweisverfahren, Monitoring. Der Kampf um das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung geht weiter.

Keine Scheinkompromisse bei Patenten

Großen Streit gibt es weiterhin um das Thema Patente auf NGT-Pflanzen. Es gibt Äußerungen, dass eine Mehrheit der EU-Abgeordneten, v.a. EVP zusammen mit den Rechten und den Liberalen bereit sei, die abgestimmten Forderungen nach einem Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen aufzugeben. Das Rats-Mandat sieht lediglich Informationen vor, ob Patente auf die NGT-Pflanzen angemeldet oder erteilt worden sind. Zudem soll es freiwillige „angemessene“ Lizenzvereinbarungen geben und einen Codex, wie sich die Patentinhaber verhalten sollen. Dies sind aus Sicht der AbL Scheinlösungen, die die grundlegenden Probleme der Patente nicht lösen, sondern das Patentsystem forcieren. Auch das diskutierte eingeschränkte Züchterprivileg ist unzureichend, es erlaubt zwar Züchtung und Forschung, aber nicht die Vermarktung neuer Sorten. Wo bleibt hier der BDP und der DBV, die zwar eindeutig für die Deregulierung von NGT-Pflanzen sind, sich aber gegen die Patentierung von NGT-Pflanzen ausgerochen haben. Aus Sicht der kleinen und mittleren Züchter und der bäuerlichen Landwirtschaft sind die vorgeschlagenen Kompromisse gänzlich ungenügend. Stattdessen müssen dringend rechtssichere Verbote von Patenten implementiert werden, sowohl auf NGT-Pflanzen und -Produkte sowie auf konventionell gezüchtete Pflanzen.

Kennzeichnung und Selbstbestimmtheit durchsetzen

Der zweite große Streit im Trilog betrifft die Kennzeichnung der NGT-1 Pflanzen. Während die EU-Kommission und der EU-Rat lediglich eine Kennzeichnung des Saatguts will (als „Kat 1 NGT“) fordert das EU-Parlament die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt. Ob die Verhandlungsführerin des Parlaments, Jessica Polfjärd und ihre EVP-Kolleg:innen dies ernsthaft vertritt, bezweifeln Insider stark. Diskutiert wird auch eine „Business to Business“-Lösung, also Erklärungen innerhalb der Wirtschaftskette, ob NGT-1 wissentlich verwendet wurde. Das reicht aus Sicht der AbL nicht aus, denn eine gentechnikfreie Erzeugung kann so nicht gewährleistet werden. Auch die Kennzeichnung am Endprodukt und damit selbstbestimmte Entscheidungen und die Wahlfreiheit wäre so nicht gesichert, da den Verarbeitungsunternehmen eine Kennzeichnung am Endprodukt freigestellt ist. Das birgt Rechtsunsicherheit und hohe Kosten, die am Ende die Verbraucher:innen tragen müssten. Verteuerte Produkte verhindern eine echte Wahlfreiheit und torpedieren den Verbraucherschutz. Das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt durchzusetzen. Dazu gehören auch verpflichten-de Nachweisverfahren durch die Inverkehrbringer, nur so ist eine tatsächliche Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit im Schadensfall möglich.

Recht auf gentechnikfreie Erzeugung sichern

Entscheidend aus bäuerlicher Sicht sind wirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen. Hierfür gibt es im Ratsmandat zarte Ansätze in den Erwägungsgründen. Aufgabe von Rat und Europaparlament ist es nun, diese aufzunehmen und sich für europaweit verpflichtende und wirksame Koexistenz- und Schutzmaßnahmen vor NGT-Verunreinigungen einzusetzen - und zwar für konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe. Nur so wird es in Zukunft möglich sein, NGT-freies Saatgut und Lebensmittel zu erzeugen. Was bisher vorliegt ist eine Verunreinigungsverordnung! Das ist abzulehnen. Was passiert, wenn Verunreinigungen festgestellt werden? Die Abnehmer werden die Ware zurückweisen, neue Abnehmer zu finden, bei detektierten Verunreinigungen wird schwierig. Wenn die Verunreinigungen erst später im Produkt festgestellt werden, wird den Bäuer:innen der Schaden in Rechnung gestellt. Da können enorme Summen zusammenkommen. Die bisherigen Haftungsregelungen – verschuldensunabhängig und gesamtschuldnerisch - bei Verunreinigungen der Ernten werden gemäß dem aktuellen Gesetzesvorschlag nicht mehr greifen. Aber wer haftet dann? Versicherungsunternehmen haben auf Anfrage der AbL Schadensersatzregelungen bei Verunreinigungen durch neue Gentechnik bislang abgelehnt. Deshalb fordert die AbL Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip. Diejenigen, die auf neue Gentechnik setzen, müssen auch für wirtschaftliche Schäden haften. Gleiches gilt bei Schäden an Mensch Tier und Umwelt. Wirksame Koexistenz und Haftungsregelungen sind umzusetzen, zum Schutz der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Märkte und aktuellen Wettbewerbsvorteilen.

Wissenschaftlich nicht begründet

Laut Insidern soll es eine Einigung zu den Kriterien für NGT-Pflanzen der der Kategorie 1 geben. Diese sollen noch mal aufgeweicht worden sein, ein schlechter Kompromiss. Nicht nur 20 gentechnische Veränderungen pro NGT-1 Pflanze sollen nun möglich sein, sondern 20 Veränderungen pro Chromosomensatz. Das würde bei Weichweizen bedeuten, dass 6 mal 20 gentechnische Veränderungen bei einer NGT-Pflanze erfolgen können. Trotzdem soll sie noch als NGT-Pflanze der Kategorie 1 eingestuft werden können. Dieser Kompromiss ignoriert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse wie bspw. die des Bundesamts für Naturschutz (BfN). In Das BfN zeigt in einer Studie (Link) grundlegende Mängel im Gesetzesvorschlag auf. Die für die Kategorie 1 vorgeschlagene Gleichwertigkeitsvermutung mit konventionell gezüchteten Pflanzen sei wissenschaftlich nicht begründet. Zudem schließen die Kriterien mögliche Risiken von NGT-1-Pflanzen nicht aus. Entsprechend sei der Vorschlag ungeeignet, den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt entsprechend des Vorsorgeprinzips sicherzustellen. Der Vorschlag sei auch nicht zukunftssicher, da aktuelle Entwicklungen nicht berücksichtigt werden. Die Wissenschaftler:innen empfehlen den Gesetzesvorschlag dringend zu überarbeiten.

Was macht die Bundesregierung?

Auch die Bundesregierung ringt um eine Positionierung zu den neuen Gentechniken mit sehr kontroversen Standpunkten, wie bereits bei den Verhandlungen des Koalitionsvertrags deutlich wurde. Genaue Positionen der beteiligten Ministerien sind schwer zu erfahren. So sagte Bundesminister Rainer (CSU) jüngst, er lehne eine Patentierung an. Wichtig sei es, eine für alle passende Lösung zu finden. Wie die genau aussehen soll und auch welche Position es zu Kennzeichnung gäbe, wurde der Bauernstimme weder vom Bundeslandwirtschafts- noch vom Bundesjustizministerium beantwortet. Die laufenden Abstimmungen seien sehr komplex und es gäbe unterschiedliche Interessen innerhalb der Ressorts. Solange dieser Prozess laufe, würden man sich nicht äußern. Hingegen betonte das Bundesumweltministerium (SPD) gegenüber dem Infodienst Gentechnik (Link), dass aus ihrer Sicht eine EU-Regulierung neuer Gentechniken „mindestens immer: eine fallspezifische Risikobewertung sicherstellen, zweitens die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen und der Lebensmittelwirtschaft durch eine verpflichtende Produktkennzeichnung gewährleisten" müsse. Drittens müsse die Regelung „einen einheitlichen Rechtsrahmen bieten, der in der EU dauerhaft die Ko-Existenz von gentechnikfrei wirtschaftenden und gentechniknutzenden Branchen ermöglicht und das Verursacherprinzip umsetzt". Das Vorsorgeprinzip müsse gewahrt bleiben.

Die AbL meint: Die Bundesregierung, der EU-Rat und das Europaparlament müssen sich für die genannten Grundanforderungen für alle NGT-Pflanzen einsetzen. Werden diese nicht in der geplanten Verordnung zu NGT aufgenommen, ist diese bei der Endabstimmung abzulehnen.

Autorin: Annemarie Volling, Gentechnik-Referentin der AbL e.V.

Links:

Zur AbL-Position zum aktuellen Stand der Verhandlungen des Verordnungsentwurfs zu neuen Gentechnik-Pflanzen (Link)

Zur AbL-PM: Öffnen die Bundesregierung und die EU die Tür für Neue Gentechnik? Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern – Europaweit! (Link)