Der Agrarausschuss empfiehlt die Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Eingebracht wurde der Antrag von den B-Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Der Bundesrat berät darüber voraussichtlich am 11. Juli. Die AbL fordert heute mit einem Brief den Bundesrat auf, die Empfehlungen des Agrarausschusses abzulehnen und stattdessen Lösungen zu erarbeiten.
Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender und konventioneller Neuland-Schweinehalter, kommentiert:
„Das der Agrarausschuss die Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes empfiehlt, ist ein Affront für uns tierhaltende Betriebe. Solche politischen Handlungen schüren Unsicherheiten und am Ende auch Politikverdrossenheit auf den Höfen. Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen dringend mehr Planungssicherheit und Perspektiven, sonst misslingt der notwendige Umbau der Tierhaltung. Deshalb fordern wir den Agrarrat auf, konstruktive Vorschläge zu liefern für eine praxisgerechte Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Für anlasslose Kontrollen gibt es derzeit praktikable und bewährte Beispiele etwa der Biobranche, das ist machbar und führt nicht zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand - zumal in der Biobranche bereits mehr Betriebe kontrolliert werden, als an Schweinemastbetrieben hinzu kämen. Auch aus der Fleischwirtschaft gibt es schon konkrete Vorschläge. Die AbL fordert den Bundesrat auf, diesen Entschließungsantrag am 11. Juli abzulehnen und stattdessen Lösungsvorschläge für eine praxisgerechte Umsetzung vorzulegen.“
Hintergrund:
Vorschläge der AbL zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hier
Kontakt:
Martin Schulz
AbL-Bundesvorsitzender
Mobil: 0175-7978479



