Die Biodiversitätsstrategie der EU hat mit der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) erstmals einen verbindlichen Handlungsteil erhalten, der auf bestehenden Instrumenten wie dem Schutzgebietsnetz Natura 2000, der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie der GAP aufbaut. Diese Instrumente konnten bislang den negativen Trend im Arten- und Biotopschutz nicht umkehren. Deutschland wurde zudem aufgrund erheblicher Defizite bei der Umsetzung des Naturschutzrechts mehrfach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Gerade deshalb ist die neue Gesetzgebung notwendig, um verbindliche Ziele, Messindikatoren und nationale Umsetzungsstrategien festzulegen.