AbL: Bundesregierung muss Vorsorgeprinzip und Recht auf gentechnikfreie Erzeugung sichern!

Bäuerinnen und Bauern wollen das Recht behalten, gentechnikfrei zu erzeugen

Anlässlich der EU-Agrarministerratssitzung fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Bundesregierung auf, sich klar gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu neuen Gentechnik-Pflanzen zu positionieren. Dieser sieht vor, die allermeisten neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen zu deregulieren. Bisherige Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen und das EU-Vorsorgeprinzip würden abgeschafft und bestehende Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien Wertschöpfungskette zerstört.

Claudia Gerster, AbL-Bundesvorsitzende und Bäuerin in Sachsen-Anhalt, kommentiert:

„Bäuerinnen und Bauern müssen auch in Zukunft das Recht haben, gentechnikfrei zu erzeugen – sowohl die ökologisch als auch die konventionell Wirtschaftenden. Bisher ist diese unternehmerische Freiheit vom Verordnungsvorschlag der EU-Kommission und den bekannten Kompromissvorschlägen des aktuell stattfindenden Trilogs nicht gesichert, deshalb muss Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sich beim EU-Agrarrat klar gegen den Gesetzesvorschlag aussprechen. Um das EU-Vorsorgeprinzip und unserer bisherigen Standards zu sichern, bedarf es einer verpflichtenden Risikoprüfung aller neuen Gentechnik-Pflanzen vor Freisetzung und entsprechende Risikomanagementmaßnahmen. Für eine Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit braucht es die verpflichtende Bereitstellung von Nachweisverfahren, Referenz- und Kontrollmaterial durch die Inverkehrbringer bei Beantragung einer Marktzulassung und eine Kennzeichnungspflicht als „Gentechnik“ bis zum Endprodukt. Eine solche Transparenz ist Voraussetzung für Wahlfreiheit und eine selbstbestimmte Kaufentscheidung der Verbraucher:innen. Entscheidend für Bäuerinnen und Bauern sind zudem wirksame und europaweit verpflichtende Koexistenzregelungen, die Verunreinigungen ausschließen sowie Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip. Wer neue Gentechnik anwendet, muss auch für eventuelle Schäden haften. Auch das u.a. vom Europaparlament geforderte Patentverbot auf NGT-Pflanzen muss umgesetzt werden. Solange diese Grundanforderungen nicht für alle NGT-Pflanzen erfüllt sind, muss Bundesminister Rainer den Gesetzesvorschlag ablehnen, um die bestehenden Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Lebensmittelerzeugung zu sichern. Beim Agrarrat gibt es Gelegenheit, diese wichtigen Rahmenbedingungen einzufordern.“

Links:

  • AbL-PM: Patente auf Saatgut stoppen. Ein freier und uneingeschränkter Zugang zu genetischen Ressourcen ist für die zukünftige Züchtungsarbeit essenziell (Link)
  • Gemeinsames Positionspapier von AbL, BDM, IGN, KLB: Gentechnikfreie Erzeugung und Vorsorgeprinzip sichern! Neue Gentechniken strikt regulieren zu neuen Gentechniken (Link)

Kontakt:
Annemarie Volling
AbL-Gentechnik-Referentin
Tel: 0160/96760146
Mail: volling@abl-ev.de