Direktklage beim Europäischen Gericht gegen Neue Gentechnik-Verordnung (NGT) eingereicht

Breites Klage-Bündnis kämpft für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung

Namhafte Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette - konventionell und ökologisch - wollen die europäische Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen stoppen. Dazu haben sie am 21.09.2026 eine Direktklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die im Juni 2026 verabschiedeten Verordnung zu Neuen Gentechnik (NGT) Pflanzen. Die Kläger:innen halten die NGT-VO für primärrechtswidrig, weil sie die Kategorie 1 einführt und alle NGT-1-Pflanzen – voraussichtlich über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen - von allen Vorschriften des geltenden EU-Gentechnikrechts freistellt. Dies widerspricht u.a. dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit.

Kurz-Video der Kläger:innen, warum sie gegen die NGT-VO klagen (Link) 

Hier finden Sie unsere gemeinsame Pressemeldung (Link)

Weitere Informationen zur Direktklage

Staementsder Kläger:innen und Juristen (Link)

Link zur Online-VK: "Hintergründe der Bündnis-Klage gegen die NGT-Verordnung" mit Juristen und Kläger:innen (Link)

Ein Video der Pressekonferenz vom 21.09.2026 finden Sie hier (Link)

In unserem Presse-Dossier finden Sie alle Kläger:innen, deren Zitate, Erläuterungen, was die NGT-VO für die gentechnikfreie Wirtschaft bedeutet und warum die Kläger:innen klagen, sowie Informationen zur Zulässigkeit und Begründetheit der Direktklage (Link)

In der Zusammenfassung finden Sie die Klagegründe und wesentliche Argumente (Link)

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen rund um die geplante Deregulierung Neuer Gentechniken und unsere Aktivitäten finden Sie hier

Wenn Sie für unsere Arbeit zur Sicherung der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung spenden wollen, können Sie das gerne hier tun. Danke!

Annemarie Volling, Koordinatorin der Direktklage und Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

„Mit der NGT-Verordnung wird der Deregulierung der Neuen Gentechniken Tür und Tor geöffnet. Die Verordnung nimmt dem Verbraucher die Wahlfreiheit. Trotz Risiken werden NGT-1 Pflanzen weder geprüft noch gekennzeichnet, obwohl sie nicht rückholbar sind. Transparenz und Abstandsregelungen sowie ein Standortregister sind nicht vorgesehen. Damit sind Verunreinigungen unseres Saatguts, unserer Ernten und Lebensmittel vorprogrammiert. Die wirtschaftliche Existenz der naturnahen gentechnikfreien Landwirtschaft, die konventionell und biologisch wirtschaftet, und bei ihren Kunden für die Gentechnikfreiheit im Wort steht, ist bedroht.“

Professor Dr. Gerd Winter, Experte für Europarecht an der Universität Bremen

„Mit der Verordnung werden wirtschaftliche Grundrechte verletzt, wie das Recht auf Unternehmensfreiheit und das Recht auf Eigentum. Verletzt werden auch die Gebote der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verbraucherschutzes. Probleme bereitet allerdings die hohe Hürde der Zulässigkeit der Klage, doch wir sind zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten öffnet. Schon 2018 aht der der Europäische Gerichtshof geurteilt , dass auch die Neue Gentechnik reguliert werden muss (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-528/16)."

Carl Vollenweider, Geschäftsführer Dottenfelder Bio-Saat GmbH

„Ohne gentechnikfreie Sorten und Saatgut ist eine gentechnikfreie ökologische oder konventionelle Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung nicht mehr möglich. Durch die NGT-VO wird die Sicherstellung gentechnikfreien Saatguts immens erschwert. Aufgrund fehlender Koexistenzregelungen (bspw. Abstandsregelungen und Standortregister) sind unsere Zuchtgärten von NGT-Einkreuzungen bedroht. Der Austausch von Material mit anderen Züchtern wird zum großen Risikofaktor. Unsere langjährige Züchtungsarbeit von angepassten Sorten und vielfältigen Populationen, um die Resilienz im Anbau zu erhöhen, ist bedroht. Unsere Arbeit an stabilen Lösungen für die Zukunft ist stark gefährdet.“

Herbert Völkle, Geschäftsführer BioSaat GmbH

„Wir als BioSaat GmbH organisieren die Produktion von Ausgangssaatgut von ökologisch gezüchteten Sorten ökologischer Getreidezüchter wie der Dottenfelder Bio-Saat GmbH und organisieren die saatgutrechtliche Anerkennung. Dazu arbeiten wir eng mit Landwirten und Erzeugergemeinschaften zusammen. Vermehrung ist sehr sensibel, da schon kleinste Verunreinigungen einen hohen Multiplikatoreffekt haben. Kommt es zu direkten oder systemischen Vermischungen, können wir nicht mehr gewährleisten, dass unser Saatgut gentechnikfrei ist. Faktisch kann das zu einer Rufschädigung führen, die die wirtschaftliche Existenz von BioSaat gefährdet.“

Johannes Bender, Bingenheimer Saatgut AG

„Wir gehören mit unserem Unternehmen zu den bedeutendsten Anbietern von ökologischem Saatgut im Bereich ökologischen Gemüse, Kräuter und Blumen – zumal wir vor allem samenfestes, also nachbaufähiges Saatgut erzeugen. Unsere Partner sind durch mögliche Einkreuzungen von Nachbarflächen auf die Zucht- und Vermehrungsflächen betroffen. Unsere Kund:innen - Profi- und Hobby-Gärtner:innen - verlangen Gentechnikfreiheit. Unsere Mehrarbeiten und Mehrkosten sind werden erheblich sein, zumal es für NGT 1 keine vorgeschriebenen Transparenz- und Koexistenzmaßnahmen mehr gibt, um die Zucht- und Vermehrungsflächen gentechnikfrei zu halten. Wir müssten umfangreiche Genomanalysen durchführen lassen, um unseren Kunden weiterhin gentechnikfreie Ware liefern zu können. Dadurch wird die wirtschaftliche Existenz unseres Unternehmens erheblich belastet.“

Claudia Gerster, Sonnenhof Gerster eGbR

„Wir bewirtschaften seit 1994 einen vielseitigen Bio-Bauernhof in Sachsen-Anhalt und bauen viele verschiedene Getreidekulturen an, wie Dinkel, Hafer, Gerste, Weizen, Roggen, Einkorn sowie Sonnenblumen und Sonderkulturen. Zum Boden- und Klimaschutz bauen wir Mischkulturen an und machen Agroforst. Die Weideflächen unserer Kühe liegen zum Teil in Naturschutzgebieten. Mit einer handwerklichen Bäckerei und Käserei verarbeiten wir einen Teil des Getreides und der Milch selber und vermarkten die Produkte direkt über unseren Hofladen und regionale Märkte. Unsere Kunden schätzen Regionalität, handwerkliche Verarbeitung und Gentechnikfreiheit. Wenn wir diese wegen fehlendem Schutz vor NGT-Kontaminationen nicht mehr gewährleisten können, bedroht das unsere bäuerliche Existenz. Hinzu kommt die zu erwartende Patentflut, die die Saatgutvielfalt massiv bedroht.“

Michael Betzinger, Betzinger OHG

„Mein Bruder und ich haben die Bäckerei unseres Vaters vor einigen Jahren auf handwerkliche Verarbeitung umgestellt. Wir arbeiten ohne Zusatzstoffe, gentechnikfrei und schonen Wasser und Boden. Wir verarbeiten Getreide von Landwirten aus einem Wasserschutzgebiet zum „Waldwasser-Brot.“ Wir haben eine eigene regionale Verarbeitungskette aufgebaut. Ich habe selber eine Mühle, um gutes Mehl ohne Zusatzstoffe zu mahlen. Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher profitieren. Regionalität und Gentechnikfreiheit - meine wichtigsten Verkaufsargumente und damit meine Existenz – sind akut von der NGT-Verordnung bedroht.“

Eva Heusinger, Rapunzel GmbH & Co. KG

„Rapunzel gehört in Deutschland und Europa zu den größten Herstellern von ausschließlich Bio-Lebensmitteln und setzt sich seit 30 Jahren für die die Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln ein. Wir erzeugen mit unseren über 500 Mitarbeiter:innen ein breites Sortiment von rund 600 Artikel - von Brotaufstriche, Müsli, Speiseöle, Pasta, Tomatenprodukte, Ölsaaten, Hülsenfrüchte bis hin zu  Kaffee. Dafür arbeiten wir eng mit unseren 300 Zulieferern zusammen. Unsere Abnehmer und Kunden verlangen Gentechnikfreiheit. Dies in Zukunft sicherzustellen wird durch die NGT-VO erheblich erschwert, das Vertrauen unserer Kunden in unsere Produkte gerät in Gefahr. Bisher hat unser risikoorientiertes Prüfsystem funktioniert. GVO-verunreinigte Ware weisen wir zurück. Die Analytik wird in Zukunft erschwert, weil es keine verpflichtenden Nachweisverfahren durch die NGT-Inverkehrbringer mehr gibt. Diese durch Labore entwickeln zu lassen, ist extrem aufwendig und teuer. Diese enormen Kosten werden unser Unternehmen stark belasten.“

Ernst Rieger, Rieger-Hofmann GmbH

„Wir vermehren seit 1994 Wildpflanzen und vertreiben zertifizierte Saatgutmischungen von   Wildblumen und -gräsern in Deutschland und Luxemburg. Dabei unterliegen wir naturschutzrechtlichen Auflagen. Mit unserer Arbeit wird der Artenschutz verbessert. Durch die NGT-Verordnung sind diese Arbeit und der Artenschutz massiv betroffen. NGT-Veränderungen an Wildpflanzen oder Kreuzungspartnern könnten in Wildpflanzen oder auf Vermehrungsbestände einkreuzen. Das würde dazu führen, dass wir die gesetzlichen Naturschutzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Diesem wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt würde die Grundlage entzogen. Für uns ist dies existenzgefährdend.“

Anne Skambraks, Die Freien Bäcker – Zeit für Verantwortung e.V.

„Wir Freien Bäcker stehen für ein Versprechen: Handwerkliche Herstellung von Brot und Backwaren und keine Gentechnik – vom Acker bis zur Backstube. Dafür bürgt unser Gütesiegel in jeder zertifizierten Backstube. Ab 2028 wird nur noch das NGT-1-Saatgut gekennzeichnet, Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren entfallen. Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden weiter sagen können, was in ihrem Brot steckt. Dafür gehen wir vor Gericht.“

Jochen Dettmer, NEULAND - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V.

„Der NEULAND-Verein ist ein landwirtschaftlicher Fachverband von NEULAND-Bauern und Bäuerinnen, der ein unabhängiges Zertifizierungssystem aufgebaut hat, um Produkte aus besonders tiergerechter Haltung vermarkten zu können. Neben der besonders tiergerechten Haltung, gehört die Gentechnikfreiheit zum Markenkern von NEULAND. Mit der Deregulierung von NGT-1 Anbau wird der gentechnikfreie Anbau von Futtermitteln in der Nachbarschaft mit NGT-1 Anbau gefährdet. Es entstehen höhere Anbaukosten und Kontrollkosten. Das kann zu Kündigungen führen. Bei Kontaminationen geht das Vertrauen der Kunden verloren. Damit würde die Wertigkeit der Marke gefährdet. Beides wird die Existenz des NEULAND-Vereins gefährden.“

Philipp Dehn, Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. (VWW)

„Die VWW-Mitglieder produzieren Wildpflanzensaatgut für den Naturschutz. Um die genetische Vielfalt langfristig zu sichern, müssen sie regelmäßig Ausgangsmaterial sammeln, da wo es natürlich und unverfälscht wächst. Wenn NGT-Pflanzen aber in natürliche Wildpflanzenbestände einkreuzen und deren Genetik verändern, dann sind diese nicht mehr als Ausgangssaatgut geeignet. Das muss dringend verhindert werden. Durch das neue NGT-Gesetz wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, die wichtigen, weil einzigartigen Pflanzenbestände eindeutig zu identifizieren, da es keine Angaben dazu gibt, ob in ihrer Nähe NGT-Pflanzen ausgebracht worden sind.“