Direktklage beim Europäischen Gericht gegen Neue Gentechnik-Verordnung (NGT) eingereicht

Breites Klage-Bündnis kämpft für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung

Namhafte Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette - konventionell und ökologisch - wollen die europäische Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen stoppen. Dazu reichen sie am 21.09.2026 eine Direktklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg ein. Die Klage richtet sich gegen die im Juni 2026 verabschiedeten Verordnung zu Neuen Gentechnik (NGT) Pflanzen. Die Kläger:innen halten die NGT-VO für primärrechtswidrig, weil sie die Kategorie 1 einführt und alle NGT-1-Pflanzen – voraussichtlich über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen - von allen Vorschriften des geltenden EU-Gentechnikrechts freistellt. Dies widerspricht u.a. dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit.

Hier finden Sie unsere gemeinsame Pressemeldung (Link)

In unserem Presse-Dossier finden Sie alle Kläger:innen, deren Zitate, Erläuterungen, was die NGT-VO für die gentechnikfreie Wirtschaft bedeutet und warum die Kläger:innen klagen, sowie Informationen zur Zulässigkeit und Begründetheit der Direktklage (Link)

In der Zusammenfassung finden Sie die Klagegründe und wesentliche Argumente (Link)

Die gesamte Klageschrift finden Sie demnächst hier (Link)

Ein Video der Pressekonferenz vom 21.09.2026 finden Sie demnächst hier (Link)