Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Schritt hin zu gerechteren Agrarmärkten getan: Künftig sollen verbindliche schriftliche Verträge zwischen Bäuerinnen/Bauern und der abnehmenden Hand (Molkereien/Schlachtunternehmen) EU‑weit vorgeschrieben werden. Die AbL begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich, denn er stärkt die Position der Erzeugerinnen und Erzeugern in einer Wertschöpfungskette, die weiterhin von massiven Machtungleichgewichten geprägt ist. Schriftliche Verträge schaffen Planbarkeit, Transparenz und Verhandlungssicherheit – Grundvoraussetzungen für faire Preise und eine wirtschaftlich tragfähige bäuerliche Landwirtschaft. Die AbL kritisiert, dass etwa im Milchsektor für die Genossenschaften, auch die mit konzernähnlichen Strukturen, die Vertragspflicht nicht vollumfänglich angewendet werden könnte. Das ist insbesondere angesichts der Fusion von Arla und DMK fatal. Wie auch die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten für die Lebensmittellieferkette festgestellt hat, schaden stark konzentrierte Strukturen der Molkereien und des Lebensmitteleinzelhandels sowohl Bäuerinnen und Bauern, als auch Verbraucher:innen. Hinsichtlich der nationalen Umsetzung fordert die AbL, in der anstehenden Konsultation einbezogen zu werden, damit das Gesetz nicht weiter verwässert, sondern gestärkt wird.
Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der AbL und Milchbauer aus Niedersachsen, sagt:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass das Europäische Parlament die Machtasymmetrien in der Lebensmittelkette endlich ernst nimmt. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die Regeln nicht verwässert werden und der nationale Spielraum für alle Betriebe ausgeschöpft wird. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer darf jetzt nicht vor dem Druck der Genossenschaftsmolkereien einknicken, sondern muss die Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstellung für Bäuerinnen und Bauern im vollen Umfang nutzen. Faire Preise brauchen klare Regel, das können gut ausgestaltete Verträge bieten. Das bedeutet Preise, die mindestens unsere Gestehungskosten decken, Menge, Laufzeiten und Qualitäten vorab auszuhandeln. Das ist übliches Marktprozedere und muss schleunigst für uns Bäuerinnen und Bauern vollumfänglich möglich sein und auch Genossenschaften müssen sich an Vertragsregeln halten.“
Bei der nationalen Ausgestaltung gilt es, für den Milchsektor etwa die neu geschaffenen Möglichkeiten die Preisbildung über Preisindizes fairer und transparenter zu gestalten und konsequent zu nutzen. Ebenfalls muss die vorgesehene Revisionsklausel gelten. Für alle anderen landwirtschaftlichen Produkte sieht das neue EU-Gesetz ebenfalls eine Vertragspflicht vor. Deutschland muss von dieser Möglichkeit vollumfänglich Gebrauch machen.
Die Abstimmung im EU-Parlament ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Reform mit all ihren Möglichkeiten in Deutschland voll im Sinne der Bäuerinnen und Bauern ausgeschöpft wird. Darüber hinaus drängt die AbL auf eine umfassendere Reform der Gemeinsamen Marktorganisation und der UTP-Richtlinie, um die Stellung der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette strukturell zu verbessern – etwa durch ein Gebot der Kostendeckung.



