Mit den Plänen der Spritpreisentlastung wird auch den landwirtschaftlichen Betrieben mit der Senkung des Dieselpreises notwendige Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die Bundesregierung dazu auf, die Aktivitäten gegen den Klimawandel gleichzeitig weiter zu verstärken und keinesfalls Steuermittel aus diesem Bereich für die Spritpreisbremse einzusetzen.
AbL-Bundesvorsitzender Martin Schulz, Bauer im Wendland, kommentiert:
„Die Produktion von Lebensmitteln ist aktuell gekennzeichnet von weiter viel zu niedrigen Erzeugerpreisen bei gleichzeitig drastisch hohen Kosten für Betriebsmittel. Eine Kostenentlastung bei Diesel ist daher sinnvoll, muss aber aus einer Übergewinnsteuer der Ölindustrie finanziert werden. Die für den Klimaschutz benötigten Steuermittel dürfen nicht über eine Spritpreisbremse in die Konzernzentrale der Ölunternehmen umgeleitet werden!”
Laut ihren Quartalsberichten haben die Ölkonzerne BP, Shell und TotalEnergies im zweiten Quartal dieses Jahres ihre Gewinne gegenüber dem Vorjahr verdoppelt bis verdreifacht, es geht dabei um Milliardenbeträge. Die Übergewinnsteuer war in der EU bereits Realität. Sie führte 2022 eine befristete „Solidaritätsabgabe“ auf Übergewinne im fossilen Sektor ein.
Schulz weiter:
„Die Ölkonzerne müssen als Mitverursacher der Klimakrise an den Kosten der Entlastung beteiligt werden. Damit kann Steuergeld aus dem Bundeshaushalt und Geld aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) wie geplant im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt werden. Wir brauchen viele und vielfältige Betriebe und für diese hat Klimaschutz und Forschung nach alternativen Antrieben höchste Priorität.“



