Bäuerinnen und Bauern wollen bessere Stellung in der Wertschöpfungskette

AbL zur Umsetzung der EU-weiten Verträge für Erzeuger:innen

Heute endet die mehrtägige Konsultation des BMLEH zur Umsetzung der EU-weiten Verträge (Art. 148 und 168 GMO) vor Lieferung, an der die AbL für mehrere Sektoren teilgenommen hat. Es braucht tragfähige Lösungen für die extrem schwache Stellung der Erzeuger:innen in der Wertschöpfungskette, die zu der wirtschaftlich desaströsen Lage für unzählige Bauernhöfe im Bundesgebiet führt. Deshalb fordert die AbL, dass die Bundesregierung Verträge vor Lieferung in Deutschland ohne Ausnahmen umsetzen muss. Ansonsten wird die EU-Vorgabe verfehlt, dass für Erzeuger:innen in der Wertschöpfungskette „Transparenz, Vorhersehbarkeit und angemessene Weitergabe der am Markt erzielten Erlöse“ gegeben ist. Ohne verbindliche Verträge vor Lieferung wird das erklärte Ziel, die wirtschaftliche Situation der Erzeuger:innen am Markt zu verbessern und ihre Produktionskosten in der Preisbildung zu berücksichtigen, nicht zu erreichen sein.

Martin Schulz hat als AbL-Bundesvorsitzender heute an der Konsultation Sektor Schwein teilgenommen und kommentiert:

„Die AbL fordert die Bundesregierung auf, Verträge vor Lieferung in Deutschland ohne Ausnahmen umzusetzen. Wir Erzeuger:innen tragen am Ende der Lieferkette jegliches Marktrisiko sowohl für sinkende Preise, also auch für steigende Kosten. Die Erzeuger:innen in Deutschland wollen und brauchen eine bessere Stellung am Markt, deshalb muss dieses System durchbrochen werden. Ansonsten ist in der Tierhaltung der Umbau zu mehr Tierwohl und Klimaschutz für unsere Höfe nicht zu finanzieren. Uns droht ein beträchtlicher Teil der Schweinehaltung in Deutschland wegzubrechen, wodurch die Ernährungssicherung und -souveränität bedroht ist. Im Milchsektor, aber auch im Schweinesektor sind die Krisen unvorhersehbar über uns eingebrochen und wir haben kaum Handhabe am Markt zu agieren.“

Schulz weiter:  

„Die unabhängige Monopolkommission hat in ihrem Gutachten zur Lebensmittel-Lieferkette festgestellt, dass die Preisschere zwischen Verbraucher:innen und Erzeuger:innen immer weiter auseinander geht und in der Verarbeitung und im Handel mehr abgeschöpft wird. Verbraucher werden unnötig belastet und wir Betriebe werden an den am Markt erzielten Erlösen nicht angemessen beteiligt. Deshalb muss die neue EU-Vorgabe zu Lieferverträgen 1:1 und ohne Ausnahmen umgesetzt werden. Verträge, in denen vor Lieferung Preismodalitäten, Liefermengen, Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie Qualitäten klar definiert und die Produktionskosten berücksichtigt werden, sind ein erster wichtiger Schritt zu mehr Marktteilnahme für uns Bäuerinnen und Bauern. Das Fleisch-Qualitätsprogramm Neuland macht seit Jahrzehnten Verträge und zeigt beispielhaft, dass Verträge vor Lieferung kein Bürokratiemonster sind, sondern Erzeuger stärken. Es geht!“

Dazu aus der EU-Verordnung 2026/1739

  • (…) Um zu vermeiden, dass Landwirte gezwungen sind, Erzeugnisse systematisch unter ihren Produktionskosten zu verkaufen, sollten die Indikatoren, Indizes und Methoden zur Berechnung des Endpreises Veränderungen der Marktbedingungen und Veränderungen relevanter Elemente der Produktionskosten der gelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse widerspiegeln, die sich auf die Vergütung der Landwirte auswirken.