Bundeshaushalt: Rainer kürzt massiv beim Ökolandbau

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht den Entwurf des Bundeshaushalts für 2027 als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag. Der Entwurf sieht massive Kürzungen bei zentralen Zukunftsausgaben im Agrarbereich wie der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) vor. Während der Gesamthaushalt um moderate 0,28 Prozent gekürzt wird, betragen die Einschnitte beim BÖL um 31,3 Prozent und bei der GAK 8,2 Prozent (ohne Küstenschutz-Mittel). Und mit Blick auf die Abstimmung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments (EP) zur Änderung des Bio-Rechts am 14. Juli mahnt der BÖLW zur Eile.

Spitzenposition bei Bio bedroht

Zum Entwurf des Bundeshaushalts erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim Bio-Spitzenverband: „Ausgerechnet die Forschung für den Ökolandbau will die Bundesregierung 100mal stärker kürzen als den gesamten Agraretat. Damit riskiert die Bundesregierung, dass Deutschland seine globale Spitzenposition bei Bio verliert – und verspielt die Chance einer sicheren und krisenfesten heimischen Lebensmittelerzeugung.“  

Angesichts globaler Krisen und Klimakapriolen brauche es gerade jetzt verlässliche Unterstützung für Betriebe, die in Klima- und Umweltschutz investieren. „Die geplanten Kürzungen sind das falsche Signal: Betriebe, die besonders nachhaltig wirtschaften, benötigen politische Rückendeckung und Planungssicherheit statt neuer Unsicherheit. Die Landwirtschaft lässt sich so nicht in die Zukunft führen. Der Sektor braucht eine klare Priorisierung von Zukunftsausgaben, die Innovation, Ressourcenschutz und Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken," so Röhrig. 

Im Koalitionsvertrag heißt es zum Stichwort Ökolandbau:  „Der Ökolandbau ist ein wichtiges Element einer nachhaltigen und klimaschonenden Landwirtschaft und ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biostrategie werden wir den Ausbau des Ökolandbaus deutlich stärken, indem wir die Mittel für die Forschung und Bildung für den Ökolandbau erhöhen, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) und Nachfrageimpulse stärken, zum Beispiel durch Standards bei Gemeinschaftsverpflegungen. Gleichzeitig reduzieren wir Hindernisse bei Erhalt und Ausbau des Ökolandbaus.“

Der BÖLW fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgesehenen Einschnitte zu überarbeiten und die Mittel für nachhaltige Landwirtschaft zu stärken, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird jetzt dem Bundestag zur Haushaltsentscheidung zugeleitet. Im Vorjahr hatte der Bundestag von der Regierung geplante Kürzungen beim Ökolandbau wieder korrigiert.  

EU-Parlament muss Bio-Markt schützen

Vor der Abstimmung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments (EP) zur Änderung des Bio-Rechts am 14. Juli mahnt der BÖLW zur Eile. Nur auf diese Weise könne die EU-Öko-Verordnung rechtzeitig geändert werden, dass Bio-Importe etwa aus Indien oder den USA zum Jahreswechsel nicht wegfallen.  

„Das EU-Parlament muss jetzt schnell entscheiden, damit bis Jahresende Klarheit bei der Einfuhr und Kennzeichnung von Bio-Importen herrscht“, mahnt Peter Röhrig. Andernfalls drohten Bio-Verarbeitern und -Händlern große Einbußen. Er warnt zugleich vor unnötiger Bürokratie: Eine verpflichtende Länderkennzeichnung auf Bio-Produkten würde insbesondere Verarbeiter mit wechselnden Rohwarenherkünften vor erhebliche praktische Probleme stellen. Die Kompromissvorschläge des EP enthalten aus Sicht des Branchenverbands wichtige Verbesserungen für die Öko-Tierhaltung, darunter eine neue Regelung für Auslaufüberdachungen und zum Auslauf für Junggeflügel, die viele Höfe in Deutschland entlasten würde. Für falsch hält der BÖLW dagegen den Vorschlag, die Weidehaltung von Bio-Tieren zur freiwilligen Option zu machen. Der Weidegang gehöre zum Kern der artgerechten Tierhaltung. Der Verband fordert das Parlament auf, diesen Punkt entweder zu ändern oder aus dem Kompromiss herauszulösen.

„Aufweichungen bei den Standards lehnen wir ab“, betont Röhrig. Bei Veränderungen im Recht seien allerdings realistische Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Regeln sowie für den Abverkauf bereits erzeugter Produkte für die Markt-Beteiligten erforderlich. 

„Bio ist eine europäische Erfolgsgeschichte. Damit das so bleibt, brauchen Höfe und Unternehmen verlässliche Regeln, starke Standards und weniger unnötige Bürokratie.“ Mit Blick auf den engen Zeitplan appelliert der Branchen-Repräsentant an die Abgeordneten, sich für nötige Änderungen einzusetzen, ohne das gesamte Gesetzgebungsverfahren zu gefährden.  

Zum Hintergrund teilt der BÖLW mit: Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position dazu im Mai 2026 verabschiedet. Im EU-Parlament haben die Berichterstatter Kompromissvorschläge erarbeitet, die einen Großteil der 228 Änderungsanträge von EU-Abgeordneten berücksichtigen. Die Vorschläge stehen am 14. Juli 2026 im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung und sollen im September im Plenum verabschiedet werden. Danach folgt der Trilog, an dessen Ende die Änderungen zur Öko-Verordnung beschlossen werden. Ziel ist ein Abschluss bis Ende des Jahres, weil dann eine Übergangsfrist für Bio-Handelsabkommen mit elf Ländern ausläuft, deren Ende massive Auswirkungen auf den Import und Export von Bio-Waren haben kann. Anlass für die Änderung der EU-Öko-Verordnung war auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Herbaria. Danach dürfen Bio-Waren aus Staaten, mit denen die EU ein Abkommen über gleichwertige Bio-Standards geschlossen hat, teilweise nicht mehr das EU-Bio-Siegel tragen. Dies soll durch geänderte Kennzeichnungsregeln gelöst werden.