Direktklage beim Europäischen Gericht gegen Neue Gentechnik-Verordnung (NGT) eingereicht

Breites Klage-Bündnis kämpft für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung

Die Gentechnik in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette wurde bislang in der EU mit strengen Risikovorsorge- und Koexistenzmaßnahmen reguliert. Bisher wird in Europa aufgrund der Ablehnung der Verbraucher:innen und des Marktes fast keine Gentechnik angebaut. Die Neue Gentechnik (NGT) soll hingegen zum großen Teil bei Pflanzen und deren Produkte komplett dereguliert werden. Tatsächlich können NGT jedoch Schäden an Gesundheit, Umwelt und gentechnikfreien Wirtschaftssystemen verursachen. Deshalb klagt ein breites Bündnis aus Pflanzenzüchtung und Vermehrung, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und -handel, Wildpflanzenvermehrung und Verbänden gegen die NGT-Verordnung.

Die Direktklage wurde beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht und richtet sich gegen die gesetzgebenden Organe, das Europäische Parlament und den Rat der EU. Die NGT-Verordnung ist im Juni 2026 in Kraft getreten und soll ab dem 17. Juni 2028 gelten.

„Mit der NGT-Verordnung wird der Deregulierung der Neuen Gentechniken Tür und Tor geöffnet“, so Annemarie Volling, Koordinatorin der Direktklage und Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. „Die Verordnung nimmt dem Verbraucher die Wahlfreiheit. Trotz Risiken werden NGT-1 Pflanzen weder geprüft noch gekennzeichnet, obwohl sie nicht rückholbar sind. Transparenz und Abstandsregelungen sowie ein Standortregister sind nicht vorgesehen. Damit sind Verunreinigungen unseres Saatguts, unserer Ernten und Lebensmittel vorprogrammiert. Die wirtschaftliche Existenz der naturnahen gentechnikfreien Landwirtschaft, die konventionell und biologisch wirtschaftet, und bei ihren Kunden für die Gentechnikfreiheit im Wort steht, ist bedroht.“

„Mit der Verordnung werden wirtschaftliche Grundrechte verletzt, wie das Recht auf Unternehmensfreiheit und das Recht auf Eigentum. Verletzt werden auch die Gebote der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verbraucherschutzes. Probleme bereitet allerdings die hohe Hürde der Zulässigkeit der Klage, doch wir sind zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten öffnet“, sagte Professor Dr. Gerd Winter, Experte für Europarecht an der Universität Bremen und neben Rechtsanwältin Katrin Brockmann (Berlin) und Rechtsanwalt Jens Beismann (Hannover) Rechtsvertreter der Klage. Winter wies darauf hin, dass schon 2018 der Europäische Gerichtshof geurteilt habe, dass auch die Neue Gentechnik reguliert werden muss (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-528/16).

Angriffspunkte der Klage gegen die NGT-Verordnung in Kurzform:

  • Wissenschaftlich falsche Annahmen zu Gleichwertigkeit von NGT-1 mit konventioneller Züchtung
  • Abschaffung von vorsorgender Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Fehlende Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen
  • Fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen (Standortregister und Abstandsregelungen zum NGT-1-Anbau) sowie Anbauverbotsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten
  • Umkehr des Verursacherprinzips: Lasten und Folgekosten werden der Gesellschaft und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung auferlegt
  • Patentierung von Pflanzen, Produkten und Eigenschaften beschränkt die Vielfalt der Züchtung und führt zu Monopolisierung des Saatgutmarkts
  • Erwartungen in NGT-Pflanzen, wie Klimaresilienz und Schädlingsresistenz, sind Spekulationen
  • Aus den Gründen resultieren die Verletzung von wirtschaftlichen Grundrechten und umweltrechtlichem Primärrecht der EU.

Informationen

Die Kläger:innen, deren Zitate, ein Presse-Dossier und Informationen zur Klage finden Sie hier (Link).

Kontakt:

Annemarie Volling
Koordinatorin der Direktklage und Gentechnikexpertin der AbL e.V.
Tel: 0160-96760146
E-Mail: volling@abl-ev.de.