Ergebnis gefährdet bäuerliche Existenzen

Ratsposition schwächt gesellschaftliche Legitimation der GAP – Regierungschefs müssen dringend nachbessern

Der Rat der EU hat gestern eine partielle Einigung über seine Verhandlungsposition zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) geben die geplanten Änderungen im Vorschlag der Ratspräsidentschaft sowie die gestrige Pressemittteilung - der endgültige Text der geeinten Ratsposition liegt noch nicht vor - Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten eingeschlagenen Richtung. Indem der Rat einer als Flexibilisierung bezeichneten Freiwilligkeit Vorrang vor gemeinsamen Verpflichtungen einräumt, schwächt er die Grundlagen einer „Gemeinsamen“ Agrarpolitik und setzt den gesellschaftlichen Rückhalt für die GAP aufs Spiel.

Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der AbL, kommentiert:

„Mit einer solchen Aufweichung der GAP-Vorgaben schwindet gleichzeitig die gesellschaftliche Legitimation eines starken GAP Budgets. Die Rufe nach Kürzung oder gar Streichung werden mehr und lauter. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht. Bundeskanzler Merz muss nachbessern, was Agrarminister Alois Rainer versäumt hat. Die noch ausstehenden Finanzverhandlungen der Regierungschefs im Rat müssen dringend dafür genutzt werden, ein ambitioniertes Mindestbudget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen festzulegen sowie eine Korrektur bei deren Kofinanzierungsbedarf vorzunehmen, um den Empfehlungen der Zivilgesellschaft und der Zukunftskommission Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist eine verpflichtende wirksame Degression eine Voraussetzung für einen effizienten Einsatz der Steuergelder. Nur so kann das notwendige Budget für die Transformation der Landwirtschaft gesellschaftlich gerechtfertigt werden.“

Die AbL kritisiert vor allem, dass die partielle Ratsposition es versäumt, die Konstruktionsfehler im Vorschlag der EU-Kommission auszuräumen, so fehlt u.a. die Ergänzung europaweit ambitionierter Grundanforderungen, z.B. im Grünlandschutz und der Fruchtfolgegestaltung. Im Gegenteil schwächt der Kompromiss der EU-Länder die ökologischen und sozialen Mindeststandards massiv ab, was ein großer Rückschritt bei der Entwicklung der GAP wäre. Wichtige Bereiche, die im Kommissions-Vorschlag als verpflichtend vorgeschlagen wurden, werden durch den Rat herabgestuft zur optionalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten oder gar komplett gestrichen, darunter:

  • Differenzierung der Basisprämie nach Gruppen von Landwirten oder Regionen nur noch freiwillig
  • Vereinfachte Unterstützung sehr kleiner Betriebe nur noch freiwillig
  • Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete nur noch freiwillig
  • Die soziale Konditionalität zum Schutz der Arbeitnehmerrechte komplett gestrichen

Diese Vorschläge des Agrarrats gefährden aus Sicht der AbL insbesondere kleine und mittlere bäuerliche Betriebe, sie gefährden den agrarökologischen Wandel und sie bedrohen den Schutz der sozialer Rechte in der Landwirtschaft. In einer Zeit, in der Bäuerinnen und Bauern darum kämpfen, sich von einem außergewöhnlich schwierigen Sommer zu erholen, entzieht die Position des Rates vor allem denjenigen Betrieben die Unterstützung, die schon heute zu einer klima- umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft beitragen.

Hintergrund:

Verbände-Plattform zur GAP: Notwendige Nachbesserungen der Vorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2027