Wirtschaftliche Risiken für europäische Wertschöpfungsketten sind groß
Es rumort in den Fluren des Europaparlaments, der geplante Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechniken ist kontroverses Thema, heißt es aus internen Kreisen. Wir haben viel zu verlieren: Die Wahlfreiheit als Verbraucher:in, selbstbestimmt entscheiden zu können, was ich essen will. Ebenso die unternehmerische Freiheit und Selbstbestimmtheit der Produktionsweise auf unseren landwirtschaftlichen Betrieben – mit oder ohne Gentechnik. Die Gentechnik-Industrie und die EU-Kommission wollen mit dem geplanten Gesetzentwurf das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung faktisch abschaffen. Was das für den gentechnikfreien Wirtschaftssektor bedeutet – aktuell 100% der konventionellen Pflanzenproduktion, 80% der erfassten Milch und 70% der Eier und des Geflügelfleisches sowie 100% der ökologischen Produktion – damit haben sich erst die wenigsten Europaabgeordneten beschäftigt. Höchste Zeit, denn die Endabstimmung zum Gesetzestext ist aktuell auf den 19. Mai terminiert.
Gespräche mit der Wirtschaft
Mitte April hatte die Firma Rapunzel Naturkost den Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) zum Austausch in ihr Werk nach Legau eingeladen. Mit dabei waren Eva Heusinger (Marketing Rapunzel), Josef Wilhelm (Gründer) und Elisabeth Waizenegger (Milchbäuerin und Bundesvorstand der AbL). Rapunzel fordert das Recht auf Information und Kennzeichnung. Transparenz sei die Grundlage von Vertrauen der Konsument:innen – gerade bei Bio. Zudem brauche es eine Risikoprüfung und Rückverfolgbarkeit aller NGT-Pflanzen. Bäuerin Waizenegger forderte für alle Betriebe das Recht auch in Zukunft gentechnikfrei wirtschaften zu können und damit ihre Produktionsweise selbst bestimmen zu können. Dafür brauche es wirksame Schutzregelungen vor Kontaminationen und Haftungsregelungen. Inakzeptabel, so die Wirtschaftsakteure, ist, dass dieser Schutz nun abgeschafft werden soll. EU-Parlamentarier Ferber betonte, dass gerade die Anliegen aus der Wirtschaft in der verbleibenden Zeit bis zur Abstimmung im Parlament eingebracht werden sollten.
Risiken überwiegen
Auch andere Unternehmen melden sich inzwischen zu Wort. Katrin Erbe, Geschäftsführerin der Drogerie-Kette DM erklärte in einem Interview mit der Zeitung Lebensmittelpraxis: „Für uns überwiegen derzeit die Risiken. Ein großes Thema sind Patente, Kontamination und fehlende Koexistenzregeln. Wenn im konventionellen Beriech NGT-1-Saatgut eingesetzt wird und es keine klaren Regeln wie Mindestabstände gibt, kann es durch Pollenflug zu Kontaminationen kommen. Gerade im Ökolandbau, wo jede Form der Gentechnik verboten ist, wird das zu größeren Herausforderungen führen. Hinzu kommt die Frage: wer trägt die Kosten für Überprüfungen, Kontrollen, und Nachweise?“ Im geplanten Gesetzestext ist nicht vorgesehen, dass Inverkehrbringer von NGT-1-Pflanzen wie bisher Nachweisverfahren, Referenz- und Kontrollmaterial vorlegen müssen. Forschungsprojekte wie DARWIN zeigen, dass es mittlerweile sehr wohl möglich ist, einen „genetischen Fingerabdruck“ zu ermitteln und damit NGT-1 Pflanzen von denen aus konventioneller Züchtung zu unterscheiden. Entwickler wissen welche Gensequenzen sie verändert haben und welche Techniken genutzt wurden. Das Bereitstellen von Nachweisverfahren sollte also kein Problem sein und muss verpflichtend vorgeschrieben werden.
Nicht gleichwertig
Zum hypothetischen „Gleichwertigkeits“-Argument betont Christoph Then von Testbiotech: „Es gibt keine wissenschaftliche Begründung für einen ‚magischen‘ Schwellenwert“. Laut Gesetzesentwurf können 20 genetische Veränderungen an NGT-Pflanzen vorgenommen werden, und sie fallen dennoch in die Kategorie 1, die komplett dereguliert werden soll. Dazu kommentiert Then, schon einige wenige genetische Veränderungen können ausreichen, um einzigartige Genkombinationen zu erzielen, die zuvor nicht existierten und auch mit konventioneller Züchtung praktisch nicht erreichbar sind. Es kann auch sein, dass die anvisierte Veränderung im Genom zu unerwarteten Effekten im Organismus selber oder in der Interaktion mit anderen Organismen führen. Deshalb muss die Forderung sein, alle NGT-Pflanzen einer Risikobewertung zu unterziehen.
Haftung regeln
Nach wie vor offen im Gesetzesentwurf sind die Haftungsfragen. Risikoprüfung und -Sicherheitsmaßnahmen für NGT-1-Pflanzen sollen komplett abgeschafft werden – und damit das Vorsorgeprinzip. Bisherige Haftungsregelungen im wirtschaftlichen Schadensfall, die verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung, werden nicht mehr gelten. Auf Anfrage der AbL und IG Nachbau haben Versicherungsunternehmen gesagt, dass NGT-Schäden nicht versicherbar seien. Deshalb fordert die AbL die Einrichtung eines Haftungsfonds, in den die Gentechnik-Entwickler und Inverkehrbringer einzahlen. Vor allem fordert die AbL die Ablehnung des einseitig an den Interessen der Gentechnik-Industrie ausgerichteten Gesetzesvorlage. Jetzt kommt es darauf an, auf Politische Entscheider zuzugehen!
Autorin: Annemarie Volling, AbL-Referentin für Gentechnik



