Gentechnik bedroht die unternehmerische Freiheit!

Unternehmen und Verbände ziehen gegen die EU-Deregulierungsverordnung vor Gericht

Die Geschichte der gentechnikfreien Erzeugung in Europa ist inzwischen eine mehrere Dekaden alte und erfolgreiche Wirtschaftsgeschichte. Europa konnte sich mit dem Aufbau gentechnikfreier Wertschöpfungsketten ein Alleinstellungsmerkmal aufbauen und dessen Wachstum sichern. Allein in Deutschland werden mit Produkten ohne Gentechnik 36 Mrd. Euro im Jahr umgesetzt. Für die Mehrzahl der Molkereien gehört eine gentechnikfreie Milchviehfütterung zum Portfolio, eine stabile Mehrheit der Verbraucher:innen in Deutschland wünscht sich im Hinblick auf die Gentechnik Wahlfreiheit. Ohne Not setzt nun die EU-Kommission all diese Errungenschaften aufs Spiel, indem sie im Sommer die Deregulierung der neuen Gentechnikmethoden mit der Zustimmung des EU-Parlamentes und -Rates durchsetzte. Offenbar war der Druck der Konzernlobby außereuropäischer Konzerne zu groß für die Kommission und das nach den letzten EU-Wahlen nach rechts gerückte EU-Parlament. Aber die gentechnikfreie Wirtschaft hat bereits von Anfang an angekündigt, sich nicht klaglos in die neue Situation ohne Risikoprüfung und Haftungsregeln zu begeben. Und nun ist es soweit: Ein Klagebündnis von acht Unternehmen und vier Verbänden hat koordiniert von AbL-Gentechnikexpertin Annemarie Volling Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht. „Beantragt wird, die NGT-VO für nichtig zu erklären, soweit sie Pflanzen und Erzeugnisse der NGT-Kategorie 1 vom einschlägigen Gentechnikrecht freistellt. Die NGT-VO stellt NGT-1-Pflanzen und -Erzeugnisse frei vom bisher geltenden Gentechnikrecht, insbesondere von präventiver Umweltrisikoprüfung, von Monitoringpflichten, von Informationspflichten, von nachträglichen Eingriffsbefugnissen, von der Kennzeichnungspflicht der Produkte als gentechnisch verändert und von Koexistenzvorschriften“, heißt es in der Klage. Unter die Kategorie NGT 1 würden, so die Erwartung, 90 Prozent aller neuen Gentechnikpflanzen fallen, damit wäre die Gentechnik de facto dereguliert. Eine Wahlfreiheit für Verbraucher:innen wäre ebenso wenig zu gewährleisten wie ein Schutz der gentechnikfreien Erzeugung vor Kontamination und deren Erkennung. Nicht nur der Ökolandbau, für den auch die neue Gentechnik weiterhin verboten ist, stünde vor dem Riesenproblem, seinen Kunden zwar zu garantieren, Gentechnik nicht einzusetzen, aber kaum Erkennungs- und damit auch Vermeidungsmöglichkeiten mehr zu haben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass früher oder später die großen Ketten des Lebensmitteleinzelhandels über Nachweismethoden verfügen und diese auch einsetzen und kaum zögern werden, kontaminierte Ware zu verweigern – auf Kosten der Produzent:innen selbstverständlich. Auf dem Schaden blieben einmal mehr vor allem die Bauern und Bäuerinnen am Ende der Wertschöpfungskette sitzen.

Vertrauen erschüttert

„Mit der Verordnung werden wirtschaftliche Grundrechte verletzt, wie das Recht auf Unternehmensfreiheit und das Recht auf Eigentum. Verletzt werden auch die Gebote der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verbraucherschutzes. Probleme bereitet allerdings die hohe Hürde der Zulässigkeit der Klage, doch wir sind zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten öffnet“, lässt sich Professor Dr. Gerd Winter, Experte für Europarecht an der Universität Bremen, und neben Rechtsanwältin Katrin Brockmann (Berlin) und Rechtsanwalt Jens Beismann (Hannover) Rechtsvertreter der Klage zur Veröffentlichung der Klage zitieren. Die Klage greift das Argument an, NGT-1-Pflanzen könnten mit natürlichen Mutationen oder konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Im Gegenteil: NGT-1-Pflanzen und -Erzeugnisse könnten gleiche oder vergleichbare Risiken für Gesundheit und Umwelt verursachen wie Pflanzen und Erzeugnisse, die mit herkömmlicher Gentechnik verändert worden sind. Der gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirtschaft würden Lasten der Informationsbeschaffung und Trennungsmaßnahmen für Züchtung, Anbau, Transport und Verarbeitung einseitig aufgeladen. Dies führe zu untragbaren Kosten. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Gentechnikfreiheit von Produkten werde erschüttert. Die öffentliche Dienstleistung dieses Wirtschaftsmodells, für eine Vielfalt von Kulturpflanzen und Biodiversität sowie gesunde Lebensmittel zu sorgen, werde unterlaufen.

Existenzbedrohung

Eines der klagenden Unternehmen ist die Betzinger OHG, eine Bäckerei aus dem bayerischen Aholming. Inhaber Michael Betzinger beschreibt seine Motivation zur Klage: „Regionalität und Gentechnikfreiheit – meine wichtigsten Verkaufsargumente und damit meine Existenz – sind akut von der NGT-Verordnung bedroht.“ Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Klage betont er, wie aufwendig es gewesen sei, die Wertschöpfungskette für seine Brote zu etablieren. Es sei verantwortungslos, wenn die Politik diese nun aufs Spiel setze. Auch in ihrer bäuerlichen Existenz bedroht sieht sich Claudia Gerster, AbL-Vorsitzende und Bäuerin auf dem Sonnengut Gerster in Sachsen-Anhalt. Der fehlende Schutz vor Kontaminationen stelle für den Biobetrieb eine erhebliche Bedrohung dar, ganz abgesehen von der zu erwartenden Patentflut im Saatgutbereich. Ihre Berufskollegin Bärbel Endraß aus Baden-Württemberg stellte auf der Pressekonferenz heraus, was die drohende mangelnde Transparenz zukünftig für bislang vertrauensvolle Nachbarschaften auf dem Land bedeute. Das Verursacherprinzip werde auf den Kopf gestellt, das trage nicht zu einem verantwortlichen Miteinander bei. Auch für Neuland, den Verein für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung, gehöre Gentechnikfreiheit in der Tierfütterung zum Markenkern. Mit der Deregulierung entstünden höhere Anbau- und Kontrollkosten, bei Kontaminationen drohe Kundenvertrauen verloren zu gehen. Die Argumente für die insgesamt zwölf Kläger sind ähnlich und sie sind nur ein Ausschnitt aus der gentechnikfreien Wirtschaft, die in die Unwirtschaftlichkeit und in den Vertrauensverlust getrieben zu werden droht. Wofür? Die Versprechen derjenigen, die die neue Gentechnik in der Pflanzenzüchtung einsetzen möchten, sind luftig. Bislang gibt es kaum gute Beispiele für den Einsatz der Züchtungstechnologie, etwa für Lösungen im Kampf gegen den Klimawandel. Vor allem ging es bislang um Patentschutz und damit vor allem um die Wirtschaftsinteressen der Konzerne, Verbraucherschutz kann bei der Durchsetzung dieser Interessen zunächst vermeintlich ignoriert werden. Mit der nun eingereichten Klage könnten auch auf der anderen Seite Wirtschaftsinteressen dagegengestellt werden – mit dem Effekt, dass für alle Verbraucher:innen und Erzeuger:innen Wahlfreiheit und Transparenz dabei rausspringt.

Weitere Informationen zur Direktklage hier (Link)

Autorin: Claudia schievelbein, Redakteurin Unabhängige Bauernstimme