Trotz anders lautender Vorgaben verkauft die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) weiter fleißig landwirtschaftliche Nutzflächen. Laut Darstellung der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2025 bereits über 930 Hektar Land veräußert[1], obwohl der Verkauf seit genau diesem Datum verboten ist.[2] Die offizielle Begründung der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, dass es sich um Kleinst- und Streuflächen handele, ist somit unzureichend und wirft neue Fragen auf. Unklar bleibt in der Antwort etwa auch, warum Flächen unter dem Etikett Kleinst- und Streuflächen verkauft werden dürfen, obwohl sie über der definitorischen Obergrenze von 2 Hektar Flächengröße liegen.
Gleichzeitig stellt CDU-Politiker Dieter Stier (MdB) aktuell die Entscheidung der Bundesregierung von 2024 wieder in Frage, die knapp 90.000 Hektar Agrarland der BVVG nicht mehr zu privatisieren.
Reiko Wöllert, stellv. Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt aus Haina (Thüringen) sagt:
„Der Staat sollte öffentliches Eigentum wie Agrarflächen nicht verkaufen, sondern behalten und damit gestalten. Eine Privatisierung der BVVG-Flächen insgesamt sowie im Kleinen über den Umweg der Streuflächen lehnen wir ab. Denn wir haben genügend Probleme in der Landwirtschaft: etwa der anstehende Generationenwechsel, die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise und Bodendegradation. Mit einer Verpachtung von öffentlichem Land lassen sich diese Probleme angehen. Das zeigen auch die Ergebnisse der Begleitforschung zur BVVG-Verpachtung: Gemeinwohlverpachtung wirkt!“[3]
Antje Hollander, Junglandwirtin aus Brandenburg und Sprecherin der jungen AbL, erklärt hierzu:
„Ich bin sehr zufrieden, dass die BVVG ihre Flächen nach gemeinwohlorientierten Kriterien vergibt. Seit der Einführung der Verpachtungskriterien werden insbesondere regional verankerte Betriebe gefördert, die das Tierwohl und die Natur schützen. Gerade aber auch der Fokus auf Existenzgründungen und junge Landwirt:innen zeigt Wirkung. Immer mehr Existenzgründer:innen bekommen Zugang zu BVVG-Land, den sie vorher nicht hatten. Das müssen wir unbedingt bewahren, denn wir brauchen für den anstehenden Generationenwechsel junge Menschen in der Landwirtschaft.“
In der kleinen Anfrage bezieht die Regierung zudem Stellung zu der Frage, wie mit der Begleitforschung des Thünen-Instituts umgegangen werden soll. Hierzu heißt es in der Antwort, dass eine Veröffentlichung nicht vorgesehen sei, was die AbL kritisch sieht.
Hintergrund:
Zur BVVG: Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Nachfolgegesellschaft der Treuhand, verwaltet das ehemalige Staatseigentum der DDR. Ursprünglich waren es ca. 1,1 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen. Die BVVG untersteht dem Bundesfinanzministerium. Die Vergabepraxis führte zu enormen Flächenkonzentrationen in den neuen Bundesländern – häufig in den Händen außerlandwirtschaftlicher und überregionaler Investoren. Übrig geblieben sind von den 1,1 Mio. ha in BVVG-Verwaltung veräußerten Flächen inzwischen nur noch 89.000 ha Agrarland. Die Chance des gesellschaftlichen Gestaltungsspielraums für Landwirtschaft und ländlichen Raum wurde hier historisch zu einem großen Teil verspielt.
Die BVVG stand in der Vergangenheit oft in der Kritik, da sie Flächen bis 2010 vor allem vergünstigt an Bestandspächter:innen, danach insbesondere zum Höchstpreis an die Meistbietenden verkaufte. Von der Vergabepolitik der BVVG profitierten oftmals (kapitalstarke) Großbetriebe und auch außerlandwirtschaftliche Investoren, die mit den Flächen weiter anwuchsen. Mit ihrer Vergabepraxis trieb sie im letzten Jahrzehnt die bereits stark steigenden Bodenpreise weiter nach oben. Einen Großteil ihrer Flächen vergibt die BVVG aber von nun an transparent nach nachhaltigen und agrarstrukturellen Kriterien. Auf die Flächen können sich konventionelle sowie ökologische Betriebe und auch Existenzgründer:innen bewerben.
In den neuen Grundsätzen ist u.a. geregelt, dass von den restlichen 89.000 ha Land etwa 25.500 ha als Naturschutzflächen ins Nationale Naturerbe übergehen sollen. Bis Ende 2024 können zudem noch maximal 2.000 ha privatisiert werden. Hierbei geht es vor allem um Rechtsansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Die restlichen, immerhin noch etwa 62.000 ha Land werden seit 2023 nach Gemeinwohlkriterien vergeben.
Zur Kleinen Anfrage: Hier wird beschrieben, dass die verkauften Kleinst- und Streuflächen, zwischen 0,0003 und 62,8026 Hektar liegen. Konkrete Unklarheit in der Antwort auf die Kleine Anfrage bestehen – neben der grundsätzlichen Frage, warum sie Flächen über 2 ha als Kleinst- und Streuflächen definieren – etwa bei den Flächen, die zwischen zwei und zehn Hektar groß sind. In der Antwort der Bundesregierung wird nicht deutlich beschrieben, in welchem Umfang landwirtschaftliche Flächen dieser Größenordnung veräußert worden sind. Details der entsprechenden Grafik in der Antwort der Bundesregierung sind kaum zu erkennen, legen allerdings den Schluss nahe, dass es mehrere Dutzend Flächen in dieser Kategorie gewesen sein können. Zudem werden viele Daten nicht erhoben, etwa zur Frage, ob die ausgeschriebenen „Streuflächen“ direkt aneinander angrenzen oder wirklich verstreut liegen.
Links:
- Den AbL-Forderungskatalog „Kriterienkatalog für eine gemeinwohlorientierte Verpachtung öffentlicher Flächen“ finden Sie hier.
- Die neuen Managementgrundsätze finden sie hier.
- Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106505.pdf
Kontakte für die Presse:
Dr. Jan Brunner
Mail: mitteldeutschland@abl-ev.de
Tel.: 015758084436
Reiko Wöllert, stellv. AbL-Bundesvorsitzender
Mail: woellert[at]abl-ev.de
Telefon: 036254/78024
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 15.06.26; https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106117.pdf. Der Abgeordnete Marcel Bauer hatte zuvor – am 2. März 2026 – bereits eine Schriftliche Frage in dieser Sache an die Bundesregierung gestellt. Siehe Bundestagsdrucksache 21/4657, online: dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104657.pdf.
[2] Flächenmanagementgrundsätze 2024, online: www.bvvg.de/wp-content/uploads/2024/04/FMG-2024.pdf.
[3] Ausschussdrucksache 21(10)52 vom 4.3.26, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages.



